ZitatOriginal geschrieben von eisi
Dazu müsste man ebay ja erst mal nachweisen daß sie deine Daten weitergegeben haben!
Also, zur Ergänzung: In meinem Brief von M&M steht klar, dass ich unter Usernamen XYXYXY bei eBay was zum Verkauf angefordert habe, was gegen deren Teilnahembedingungen verstößt und sie die Daten von eBay erhalten haben. Aber was soll ich jetzt schon machen ... okay, ich könnte mein eBay-Account aus wichtigem Grund fristlos kündigen und mich am Wochenende für 10 Stunden auf dem Flohmarkt hinsetzen ...
eBay unterstützt die Hexenjagd auf M&M-Sünder, wie mich und gegen solch ein Mega-Konzern ist man schlecht aufgestellt. Könnte mir jetzt noch in den Hintern beißen. §§ bringen hier leider nicht viel, da kaum jemand sein Recht in Anspruch nehmen wird und auf Schadensersatz klagt.
und-nun?