Miles & More Punkte durch T-Mobile Verträge

  • Nein, du trägst die M&M-Nummer des Käufers bei T-Mobile ein und fertig.

  • Zitat

    Original geschrieben von E51-user
    Nein, du trägst die M&M-Nummer des Käufers bei T-Mobile ein und fertig.


    Verstößt das nicht gegen die Statuten von miles and more und T-Mobile? Nicht, dass dann ein Rausschmiss aus Miles and More wegen einer solchen Sache erfolgt...

  • Zitat

    Original geschrieben von telethommy
    jeder Nutzer von ebay erklärt seine Einwilligung in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten, (...) Unterbinden von ... sonstiger rechtswidriger oder vertragswidriger Inanspruchnahme der Leistungen von ebay...


    Interne Nutzung/Verarbeitung (der Punkt 6) vs. Weitergabe an Dritte sind aber zwei verschiedene Sachen, ich kann mir nicht vorstellen, dass es legal ist, wenn ebay mit LH das "auf dem kurzen Dienstweg" praktiziert. Interessant ist da eher Punkt 8, welcher die Weitergabe an Dritte regelt, wobei ich auch da nichts finde, was wirklich auf LH zutreffen würde.


    Und der Verkauf von LH Meilen ist nicht rechstwidrig. Man verstößt damit gegen die Teilnahmebedingungen von LH und gegen die Grundsätze von ebay, keine Frage. Es ist aber eine legale Transkation. Genauso verbietet eventim in seinen AGB den Weiterverkauf von Eintrittskarten, das juckt aber auch keinen, weil es ebenso legal ist. Hier wiederum schreitet ebay nicht ein.

  • Zitat

    Original geschrieben von faby
    Und der Verkauf von LH Meilen ist nicht rechstwidrig. Man verstößt damit gegen die Teilnahmebedingungen von LH und gegen die Grundsätze von ebay, keine Frage. Es ist aber eine legale Transkation. Genauso verbietet eventim in seinen AGB den Weiterverkauf von Eintrittskarten, das juckt aber auch keinen, weil es ebenso legal ist. Hier wiederum schreitet ebay nicht ein.


    Nicht rechtswidrig, aber vertragswidrig. Und damit wäre ebay "handlungsfähig" im Sinne der vom Verkäufer akzeptierten Statuten.

  • Zitat

    Original geschrieben von telethommy
    Verstößt das nicht gegen die Statuten von miles and more und T-Mobile? Nicht, dass dann ein Rausschmiss aus Miles and More wegen einer solchen Sache erfolgt...


    Für den Verkäufer ist es gefahrlos, da T-Mobile nicht vorgegeben hat, daß Kunde und Meilensammler die gleiche Person sein müssen. Man muss ja als VK noch nicht mal Mitglied bei M&M sein.


    Für den Käufer besteht zumindest theoretisch die Gefahr, die gekauften Meilen wieder zu verlieren.


    Zitat

    Nicht rechtswidrig, aber vertragswidrig. Und damit wäre ebay "handlungsfähig" im Sinne der vom Verkäufer akzeptierten Statuten.


    Vertragswidrig, keine Frage. Das rechtfertigt das Löschen des Angebotes oder den ebay-Rauswurf. Aber nicht die Weitergabe meiner Daten an LH oder eventim ohne Staatsanwalt.

  • Zitat

    Original geschrieben von faby
    Interne Nutzung/Verarbeitung (der Punkt 6) vs. Weitergabe an Dritte sind aber zwei verschiedene Sachen, ich kann mir nicht vorstellen, dass es legal ist, wenn ebay mit LH das "auf dem kurzen Dienstweg" praktiziert. Interessant ist da eher Punkt 8, welcher die Weitergabe an Dritte regelt, wobei ich auch da nichts finde, was wirklich auf LH zutreffen würde.


    Du hast Recht, Punkt 6 trifft hier nicht zu, aber Punkt 8 ist dafür eindeutig:


    Soweit die Übermittlung der Daten des Verkäufers an Dritte (hier: Lufthansa) nicht aufgrund eines Gesetzes, insbesondere nach dem BDSG, erlaubt ist, willigt jeder Verkäufer ein, dass eBay seinen Namen und seine Anschrift, soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen eines Dritten (und die liegen hier durch Vertragsverstoß vor) erforderlich ist, an diesen übermittelt.

  • Genau, und weiter geht der Satz mit:


    ".....Eine Datenherausgabe ist insbesondere dann nicht erforderlich und findet seitens eBay nicht statt, wenn es dem Dritten zuzumuten ist, zuerst die Möglichkeiten des eBay-Marktplatzes zu nutzen, um mich zu kontaktieren oder wenn ein Ermittlungsverfahren einer Strafverfolgungs- oder Aufsichtsbehörde eingeleitet werden kann."


    Für LH ist es wohl durchaus zumutbar, mich zu kontaktieren. Die Behörden können sie auch anrufen, nur werden die schnell wieder auflegen, weil nicht illegales passiert ist.


    Aber ich glaube ebenso wie Du, daß ebay sich genau aus diesem Absatz das Recht ableitet, die Daten an LH weiterzugeben. Bis mal einer dagegen klagt....

  • Stimmt, Zumutbarkeit kann man ja so oder so auslegen...


    Bleibt also fest zu stellen, dass Ebay durchaus die Möglichkeit hat (bis jemand dagegen klagt und diese Klage dann auch gewinnt...), Dritten Auskünfte zu erteilen über Name und Adresse eines Verkäufers oder Käufers. Daher kann ich auch jedem nur abraten, über Ebay irgendwelche Meilengeschäfte zu tätigen.

  • Dazu müsste man ebay ja erst mal nachweisen daß sie deine Daten weitergegeben haben! ;)
    Das werden sie sicher nicht so einfach so zugeben! "Oh sorry liebes Mitglied, leider mussten wir Ihre persönlichen Daten an die Lufthansa weitergeben, da die sich böse beschwert haben!" :D

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

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