Nich angeschnallt - doch!

  • Hi community,
    gestern, auf dem Weg nach Berlin, fährt auf der Autobahn ein Polizeiauto an uns vorbei... Einige Kilometer später werden wir von den "Grünen" 'rausgezogen. Tatbestand: Mein, Kumpel, der Fahrzeugführer, ist nicht angeschnallt - ich schon! Der Fahrer ist einsichtig und bezahlt die Strafe umgehend. Mir soll auch ein Ticket ausgestellt werden, aber ich weigere mich diesen einzulösen, mit der Erklärung, dass ich angeschnallt war. Völlig unbeeindruckt meint der Polizist, dass ich dann den Strafzettel mit der Post zugestellt bekommen werde und, ich ja dann, Einspruch einlegen kann. Ich fragte ihn, wie das denn sein kann? Er kann schlieslich weder beweisen, dass ich angeschnallt war, noch, dass ich nicht angeschnallt war..... "Er müsse das nicht!", so seine Antwort.
    Weiss denn jemand von Euch, wie's nun weitergeht? Was soll ich tun?
    Wolf

    Bright light city gonna set my soul, gonna set my soul on fire

  • :eek: Komisch.


    War da nicht mal was. Wenn Du ebenfalls einen Führerschein hast und es besteht ja Gurtpflicht, hättest Du da nicht Sorge für tragen müssen, daß Dein Kumpel angeschnallt ist ?. Sozusagen "Mitgehangen -> mitgefangen".


    Aber daß kann ja wohl nicht sein. Ich denke, daß Du da schon Einspruch einlegen kannst und Dein Kumpel kann das ja bezeugen. Aber es steht dann Aussage gegen Aussage. Und da würde ich doch sagen, schlechte Karten.


    Mir kommt das dennoch komisch vor.

    Gruß
    vom Stefan


    -Wer einmal in Fürth war, der findet es überall auf der Welt schön-

  • Selbstverständlich muss der Verstoß im Zweifelsfall bewiesen werden, als Beweis wird dann die Zeugenaussage des Polizisten herangezogen.


    Ich hatte so einen Fall schon zweimal - nach meinem Eispruch wurde die Sache jeweils eingestellt.
    Sollte die Angelegenheit aber tatsächlich ans Gericht abgegeben werden, so erhältst du eine Ladung zur Verhandlung. Der Polizist wird als Zeuge geladen werden, du wiederum solltest deinen Freund (den Fahrer) als Entlastungszeugen benennen, somit gibt es nun 2 Zeugen, die unterschiedlich aussagen.
    Normalerweise schenken Amtsrichter zwar Polizisten mehr Glauben als "Normalbürgern", aber du kannst die Aussage des Polizisten versuchen zu entkräften:


    -Kann er sich nach so langer Zeit wirklich an diesen konkreten Einzelfall erinnern?
    -Woran glaubte er erkannt zu haben, dass du nicht angeschnallt warst? (in meinem Fall stand z.B. im Bussgeldbescheid "Gurtschloss hing sichtbar am Türholm - das Dumme ist nur, dass der BMW, den ich damals fuhr, gar keinen Türholm hatte, sondern das Gurtschloss an der Fahrerlehne hinter den Rücken des Fahrers gewesen wäre, wenn ich nicht angeschnallt gewesen wäre)
    -Wie stand die Sonne und in welche Richtung blickte der Zeuge? Wie waren die Lichtverhältnisse? Könnte er sich evtl. wegen Dämmerung oder Sonnenstand getäuscht haben?
    -Hattest du evtl. dunkle Kleidung an, so dass der Gurt über deiner Kleidung nicht erkennbar war? Kann sich der Polizist erinnern, ob du dunkle oder helle Kleidung anhattest?


    Dein Freund jedoch saß neben dir und kann sicher besser beruteilen, ob du angeschnallt warst oder nicht.

  • Sorry, aber bei sowas fällt mir nur noch das ein:
    "Aber Herr Polizist, ich war angeschnallt, das hätten Sie doch sehen müssen - bei meinem Bekannten haben Sie ja auch deutlich erkannt, dass er *nicht* angeschnallt war. Jetzt nehmen Sie doch Vernunft an!" - "Ich bin Beamter, ich darf nichts annehmen!!!"


    :rolleyes:

    Q: I've always tried to teach you two things. First, never let them see you bleed.
    Bond: And the second?
    Q: Always have an escape plan...

  • vergiss es, entweder zieht wirklich die sache, dass du den fahrer aufmerksam machen musst, dass er sich angurten soll, oder die aussage der cops steht gegen deine ... und dann ist eh schicht im schacht. cops sind das letzte, lügen doff einen her, aber man glaubt ihnen.


    d.

  • Das is dochn Bagatell :rolleyes:
    Wenn du einfach nicht bezahlst müssten sie ein Verfahren gegen die starten und weil sie keine Beweise haben und die Prozesskosten den Wert der Sache an sich übersteigen wird das ganze fallengelassen.


    Auch schon erlebt: Viiiiiel zu schnell gefahren, Brief gekriegt, angegeben er wär nicht gefahren und wüsste auch nicht mehr wer gefahren ist. Ende ;)


    Darf man aber auch nur einmal bringen sonst heisst es: Fahrtenbuch :eek:


    -SF³

  • wolf:
    Nachdem du dem Starfbescheid (ich hoffe es heißt so) vor Ort widersprochen hast, wird dieser nun an die zuständige Verwaltungsbehörde (Bußgeldbehörde) weitergeleitet. Von dieser wirst du dann einen Brief bekommen, daß du die afaik €30,- + Verwaltungsgebühren überweisen sollst. Nun hast du die Möglichkeit, Stellung zu dem Vorwurf zu nehmen, also schilderst du nochmals den Sachverhalt, und je nachdem, wie der Sachbearbeiter drauf ist (und wie glaubwürdig deine Schilderung ist), ist es durchaus möglich, daß das Verfahren eingestellt wird (oder auch nicht, was ich glaube).


    Viel Erfolg und Grüße


    Rabb :)

    Das Bessere ist der Feind des Guten.

  • Zitat

    Original geschrieben von Rabb
      wolf:
    Nachdem du dem Starfbescheid (ich hoffe es heißt so) vor Ort widersprochen hast, wird dieser nun an die zuständige Verwaltungsbehörde (Bußgeldbehörde) weitergeleitet. Von dieser wirst du dann einen Brief bekommen, daß du die afaik €30,- + Verwaltungsgebühren überweisen sollst. Nun hast du die Möglichkeit, Stellung zu dem Vorwurf zu nehmen, also schilderst du nochmals den Sachverhalt, und je nachdem, wie der Sachbearbeiter drauf ist (und wie glaubwürdig deine Schilderung ist), ist es durchaus möglich, daß das Verfahren eingestellt wird (oder auch nicht, was ich glaube).


    Viel Erfolg und Grüße


    Rabb :)


    Also, wenn die cops Recht bekommen, dann bin aber echt "platt"! Da wäre es ja theoretisch möglich, immer jemanden ein "Knöllchen" aufzudrücken, ohne dass ein Beweis dazu erbracht werden muss - man behauptet es einfach so:confused:
    Das kann doch nicht richtig sein, oder? Hätten die Jungs eine Aufzeichnung gemacht, dann wäre meine Unschuld eindeutig klar. So muss ich nun beweisen, dass ich angeschnallt war - das kann ich genauso wenig....
    Wolf

    Bright light city gonna set my soul, gonna set my soul on fire

  • Eben, deshalb sehe ich deine Chance auch nicht so gut, zumal dein "Entlastungszeuge" eine vorwerfbare Handlung sich zu schulden hat kommen lassen (er war halt nicht angeschnallt). Von den beiden Beamten werden sicher zwei gleichlautende Stellungnahmen kommen, wobei ich denen nicht einmal Bösartigkeit unterstellen will, sie sind sicherlich der Ansicht, daß du halt nicht angeschnallt warst


    Aber das letzte Wort hat jetzt zunächst mal die Verwaltungsbehörde, schildere denen den Sachverhalt, kann schon sein, daß die Sache anders ausgeht.


    Und wie heißt es so schön: "Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand." :)


    Grüße Rabb :)

    Das Bessere ist der Feind des Guten.

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