ZitatOriginal geschrieben von evaristegalois
Ich habe mittlerweile folgendes Angebot gefunden:
http://cgi.ebay.de/Sony-Ericss…ZWD1VQQrdZ1QQcmdZViewItem
Das dürfte wohl keiner unterbieten können
Ich war mal eben auf der eteleon homepage, dort gibt es das Angebot NUR mit einem TALKLINE o2 Vertrag. Da ist auch nichts gegen einzuwenden.
Aber mal eine bescheidene Frage...........
es scheint immer mehr in Mode zu kommen, den eigentlichen Vertragspartner im Angebot zu verschleiern oder erst gar nicht zu nennen. Verstösst ein Händler dann nicht gegen seine Informationspflichten laut BGB ? Im web-Shop steht in der Tarifbox, wenn man diese anklickt, auch Talkline drin. In sofern sollte die Informationspflicht sicherlich erfüllt sein. Aber im ebay Angebot steht das nicht. Hier wird der Kunde erst nach dem "Sofortkauf" aufgeklärt.
Deswegen meine Frage an die Juristen hier im Forum : reicht die Aufklärung über den Vertragspartner erst nach dem "Sofortkauf" aus ?
Ich habe die Informationspflicht des Händlers bisher immer als extrem wichtig angesehen, deswegen biete ich in diesem Monat einen ganzen Teil Angebote nicht an, weil der entsprechende Großhändler im Angebot bewusst den Vertragspartner nicht nennt und sogar im Bestellvorgang AGB eines anderen Anbieters eingebaut hat.
viele Grüße
Christian