Im Endeffekt kann er Dir gar nichts, wenn es die 25. Buchung war, und das Abo ablief. Kohle zurückziehen, wenn Du höflich bist sogar noch ein Brief mit dem Grund der Rückzugs. Und wenn Du noch höflicher bist, vorher einen Brief mit Frist zur Erstattung und dem Hinweis des Widerrufs, wenn bis dahin nichts eingegagen ist. Mit den Rücklastschriftgebühren ist lustig, um es kurz zu sagen: er kann Dir gar nichts. Sein Fehler. Mahnungen, Inkasso-Büro, kann er alles machen, bringt nur nichts. Am Ende dann wegen 5 EUR das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten, naja... Sollte es theoretisch dazu kommen, Widerspruch. Also absolut kein Grund zur Beunruhigung!
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