Siehst du, hab ich doch gesagt, das du zuviel gezahlt hast
Ab zur Bank, Lastschrift innerhalb von 6 Wochen rückbuchen lassen, kurzen Brief an das Studio und fertig.
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Siehst du, hab ich doch gesagt, das du zuviel gezahlt hast
Ab zur Bank, Lastschrift innerhalb von 6 Wochen rückbuchen lassen, kurzen Brief an das Studio und fertig.
So leute heute ist was passiert (OT: Heute sind zuviele scheiss sachen passiert :mad: ) ich rief bei der bank an und habe gesagt die sollen den betrag zurückbuchen weil mir das einfach zu lange dauert. (4 WOCHEN)
Daraufhin habe ich u.g. Brief verfasst und an das Studio geschickt. Dann ergab sich die folgende Konversation. Ich muss dazu sagen, der typ ist ein bissle geizig und versucht auf jede art an kohle zu kommen.
bitte seht über die ganzen pfeile hinweg, ist aus der email kopiert.
Sehr geehrte Damen und Herren,
>>>>> vor ca. 4 Wochen (32.KW) sprach ich im Fitnessstudio mein Anliegen
>>>>> an.
>>>>> Und zwar wurde am 11.08.2006 ein Fitnessstudiobeitrag in Höhe von
>>>>> 31.-
>>>>> von meinem Konto abgebucht, obwohl meine Mitgliedschaft zum
>>>>> 05.08.2006
>>>>> endete. Man wollte sich umgehend darum kümmern und ich sollte mein
>>>>> Geld schnellstens zurückgebucht bekommen. Es wurde gleich vor Ort
>>>>> bestätigt das was falsch gelaufen sein muss da die
>>>>> Mitgliedsbeiträge
>>>>> immer im Voraus abgebucht werden. (Zeugin vorhanden!)
>>>>>
>>>>> Bis heute, den 07.09.2006 (36.KW) war noch kein Geld auf meinem
>>>>> Konto.
>>>>> Eine Weitere Nachfrage vor einigen Tagen durch ein Mitglied Ihrer
>>>>> Studios brachte ebenfalls keine Neuigkeiten. In der gesamten Zeit
>>>>> (4
>>>>> Wochen) erfolgte auch kein Anruf, um mich über das Problem zu
>>>>> informieren.
>>>>>
>>>>> Eigene Recherchen bestätigten meine Vermutung, es wurden 25
>>>>> Mitgliedsbeiträge anstatt 24 abgebucht.
>>>>>
>>>>> Aus diesem Grund habe ich heute, am 07.09.2006 meine Bank
>>>>> beauftragt,
>>>>> den Beitrag vom 11.08.2006 in Höhe von 31.- auf mein Konto
>>>>> zurückbuchen zu lassen.
>>>>>
>>>>>
>>>>> Mit freundlichen Grüßen
daraufhin diese antwort:
>>>> Hallo,
>>>> wir haben von dem Anliegen Kenntnis genommen und kümmern uns drum.
>>>> Es kann immer etwas dauern bis wir Vorgänge aus dem vergangenen
>>>> Monat
>>>> bearbeiten können, weil die dazu erforderlichen Unterlagen sich dann
>>>> noch in unserm Steuerbüro befinden und wir eine anfrage machen
>>>> müssen.
>>>> Sollten wir irrtümlicherweise noch einen Beitrag abgebucht haben
>>>> werden
>>>> wir ihnen natürlich nach Prüfung der unterlagen den Betrag zurück
>>>> Überweisen.
>>>>
>>>> MfG
dann von mir
Hallo, ich habe ja verständnis dafür das es ein wenig zeit in
>>> anspruch
>>> nimmt einen Vorgang zu prüfen, aber nach 4 Wochen müsste man einiges
>>> erreicht haben. Mir hat es zu lange gedauert und deshalb meinen
>>> Betrag
>>> per Bank zurückgefordert. Hätte man mich zwischenzeitlich über die
>>> Geschichte informiert und mich drum gebeten noch die und die zeit zu
>>> warten,dann hätte ich auch noch ein bisschen länger gewartet... aber
>>> ganz ohne Kontakt geht das nicht...
>>> Ich hoffe das passt jetzt und gut ist.
dann er wieder
Hallo,
>> solche dinge brauchen leider eine gewisse Zeit auch wenn sie das nicht
>> verstehen!
>> Dadurch das sie den Betrag selbst gaben zurückgehen lassen müssen wir
>> ihnen leider die dadurch entstandenen Bankgebühren von 5,50? belasten.
und ich
Wie gesagt ging es mir nicht hauptsächlich um die zeit sondern um die
> mangelde Kommunikation! Ein Anruf hätte genügt. Prüfen Sie erstmal die
> Angelegenheit, wenn der fehler von euch ausgegangen ist werde ich
> keine Gebühren zahlen da es schliesslich mein Recht ist mir mein Geld
> zurückzuholen. Ich komme ja auch nicht auf die Idee Ihnen Zinsen für
> den Monat zu berechnen den Sie mein Geld hatten.
und er
Wie gesagt,
kein Grund deswegen so ein Aufriss zu machen.
Wir kennen unsere Rechte und werden diese auch wahrnehmen.
Dann versuchen sie doch mal beim Finanzamt ihre zu viel gezahlte Steuer
schneller zu fordern oder es zurück zu buchen!
Bekommen sie von denen auch Zinsen für die Zeit die sie warten?
Ich denke das diese Streiterei langsam etwas albern wird und verzichte
auf die Gebühren wenn es sie glücklich macht und wünsche ihnen noch
einen wunderschönen sonnigen Tag.
(^ sehr viel Ironie im spiel, da war er wohl sehr sauer )
Jetzt worum es mir eigneltich geht : Angenommen er hätte verlangt das ich die Gebühren übernehme, wie wäre die Rechtslage gewesen? In meinen Augen ist es eine logische schlussfolgerung das er die kosten tragen muss weil er ja den Fehler begangen hat und mir absolut nicht entgegen kam.
(Um die Kündigungsbestätigung zu erhalten musste ich damals ca. 3-4 wochen warten und etliche male anrufen, aber ein Tag nach dem Eingang der kündigung lad direkt eine Verweigerung der Bestätigung im Briefkasten, es stellte sich im nachhinein natürlich raus, das er nen Fehler gemacht hat und die Kündiugung fristgerecht eingereicht wurde.)
ZitatOriginal geschrieben von Tha Masta
Ab zur Bank, Lastschrift innerhalb von 6 Wochen rückbuchen lassen, kurzen Brief an das Studio und fertig.
Wo nur immer die 6 Wochen herkommen... das ist ein Mythos und nicht mehr. Es gibt KEINE feste Frist, in der man etwas zurückbuchen lassen kann. Es sind daher i.d.R. weit mehr als 6 Wochen.
ZitatOriginal geschrieben von Zipracer63
Angenommen er hätte verlangt das ich die Gebühren übernehme, wie wäre die Rechtslage gewesen? In meinen Augen ist es eine logische schlussfolgerung das er die kosten tragen muss weil er ja den Fehler begangen hat und mir absolut nicht entgegen kam.
Wieso solltest Du Gebühren für Fehler anderer bezahlen? Er hat nur das Recht, gerechtfertigte Beträge abzubuchen. Tut er das nicht bzw. mehr als gerechtfertigt, ist das sein Problem, wenn der Andere dazu "Nöööö" sagt.
Zitat(Um die Kündigungsbestätigung zu erhalten musste ich damals ca. 3-4 wochen warten und etliche male anrufen, aber ein Tag nach dem Eingang der kündigung lad direkt eine Verweigerung der Bestätigung im Briefkasten, es stellte sich im nachhinein natürlich raus, das er nen Fehler gemacht hat und die Kündiugung fristgerecht eingereicht wurde.)
Vor kurzem wurden Dinge wie Einschreiben, Postzustellungsurkunde, Gerichtsvollzieher oder auch stinknormale Zeugen erfunden. Damit werden Kündigungsbestätigungen überflüssig. Du hast kein Anrecht auf eine Kündigungsbestätigung. Gleichzeitig wird eine (rechtmäßige) Kündigung auch schon mit Zugang wirksam und nicht erst, wenn der Empfänger sagt, dass er das ok findet und den Eingang bestätigt.
ZitatOriginal geschrieben von bambi05
Wo nur immer die 6 Wochen herkommen... das ist ein Mythos und nicht mehr. Es gibt KEINE feste Frist, in der man etwas zurückbuchen lassen kann. Es sind daher i.d.R. weit mehr als 6 Wochen.
Theoretisch hast du Recht, aber in jedem mir bekannten Girokontenvertrag ist die 6-Wochenklausel drinnen... von daher....
siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Widerruf
ja da teilen wir die selbe meinung, wollte halt nur mal sichergehen, obs da irgendeine benachichtigungsfrist oder sowas vor abbuchung geben muss.
ZitatOriginal geschrieben von Tha Masta
Theoretisch hast du Recht, aber in jedem mir bekannten Girokontenvertrag ist die 6-Wochenklausel drinnen... von daher....
Die Klausel zieht IMHO nicht. Gab vor einiger Zeit mal ein BGH-Urteil.
Zitatsiehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Widerruf
Wo steht da etwas von 6 Wochen? :confused:
sorry, falsch gelinkt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Lastschrift
Das BGH Urteil was du meinst steht da auch drinnen... es ist allerdings so, wie ich schon gesagt habe.
Zipracer63: Worüber regst Du Dich jetzt eigentlich noch auf? Du hast doch den Betrag zurückbuchen lassen. Damit ist die Angelegenheit erledigt.
Wegen der 5,50 Gebühren brauchst Du Dir keine Gedanken zu machen - auf die hat er, so wie sich die Sache von hier aus darstellt, keinen Anspruch.
ZitatOriginal geschrieben von BigBlue007
Zipracer63: Worüber regst Du Dich jetzt eigentlich noch auf?
Vermutlich über das absolut unverschämte Verhalten der Leute aus dem Fitness-Studio?
über einen Geizknochen der sich versucht von allen die kohle zu holen, selbst aber nix ins studio investiert...
mir gings nur um die rechtslage wegen den gebühren, ich habe ja gekriegt was ich wollte net mehr.
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