Hallihallo,
habe da mal eine Frage zu den folgenden Ausdrücken:
"Fälligkeitsdatum der Rückzahlung: xx.xx.xxxx"
&
"Bitte beachten Sie, dass der Betrag bis spätestens xx.xx.xxxx auf ihrem Konto verbucht ist."
Heißt das Fälligkeitsdatum, dass man bis dahin den Vorgang der Überweisung in die Wege leiten sollte, oder dass das Geld an dem Fälligkeitsdatum auch tatsächlich verbucht sein muss, also auf dem Konto drauf sein muss?
Gruß,
nutzer