ZitatJedenfalls sollte man die SMS auch auf seinem Handy aufbewahren, damit man irgendetwas in der Hand hat, wenn man Anzeige erstattet. Den Rest kann die Polizei dann beim Betreiber ermitteln.
das wird auf keinen fall verkehrt sein, aber ein beweis vor gericht ist eine sms nicht da sie im handy sehr leicht von jedermann geändert werden kann, beweisen kannst du nur das du eine bekommen hast sonst nix.