Moin,
mein Finanzamt sagt, dass
Kosten im Zusammenhang mit sogenannten geringfügigen Arbeitsverhältnissen nicht abzugsfähig sind.
Das würde ja auch bedeuten, dass Fahrgelder nicht als WK geltend gemacht werden können.
Dann ist man ja selber schuld, wenn man nicht auf der Couch sitzen bleibt
Sagen die das richtige ?
Bevor einer das fragt: Es handelt sich um meinen Sohn.