Telefonüberwachung

  • Wechsel der Sim und Handy ist ein Ansatz, aber nur scheinbar anonym.
    Alles was unverschlüsselt ist und über zentrale Strukturen geht, ist heutzutage Futter für die elektronische Aufklärung. Du hast zwar dein Handy sowie die Sim gewechselt. Deine Stimme, Bewegungen und Gesprächsziele bleiben gleich.
    Von allen Handygesprächen und Daten die ein Ziel im Ausland haben(im bestimmten Fällen auch Inland), werden vom Bundesnachrichtendienst über spezielle Boxen bei den Netzbetreibern Kopien erstellt und durch eigene Filteranlagen geschleust. Hierbei wird nach bestimmten Wörtern (Wordspotting) welche in einer Datenbank laufend angepasst werden und Themen (Topicspotting) gefiltert.
    Ein Merkmal ist auch die Täuschererkennung. Dabei wird nach Auffälligkeiten Ausschau gehalten. Verbindungsdaten-orientiert: Häufiger Wechsel der Sim / Handy, auffälliges Bewegungsprofil, Anrufe nur zu einer bestimmten Nummer. Im Dialog z. b. Der Begriff Tante für einen Drogenkurier bei Latein-amerikanischen Kriminellen. Sehr leises Reden, nuscheln um die Systeme zu unterlaufen. Diese Daten werden dann alle zu einem Kommunikationsprofil verknüpft.
    Der BND gilt als die weltweite Nr. 3 hinter USA/GB(Echelon) bei der elektronischen Aufklärung.


    Hier der § 29 TKÜV zu Verpflichtung der Netzbetreiber:
    http://www.datenschutz-berlin.…kuev22012002.htm#%A7%2027


    Abhilfe schaffen Krypto-Systeme


    Am besten gefällt mir das CryptoPhone von GSMK. Gut ist der offene Quellcode und die Kombination starker Algorithmen, falls ein Code in Zukunft gebrochen werden sollte. Risiko-Funktionen wie Sim toolkit und anderer Schnickschnack wurden erst gar nicht integriert.


    Nachteil: Gerät ist teuer.



    Günstige Alternative:


    Skype in Verbindung mit der E-plus Datenflaterate. Wer ohnehin sein Notebook ständig dabei hat, kann mit einer Umts Datenkarte Gespräche und Textnachrichten wirksam schützen. Dabei sollte die Skype Version 1.3 verwendet werden. Diese Version wurde vom Experten Tom Berson des Anagram Laboratory untersucht. Er hatte vollständige Einsicht in den Quellcode und konnte keine schwerwiegenden Fehler sowie Backdoors ausmachen. Die aktuelle Übernahme von Skype durch das amerikanische Unternehmen ebay wird von Datenschützern allerdings äußerst kritisch gesehen.


    Nachteil: Verbindung muss ständig aktiviert sein um Skype -Nachrichten empfangen zu können. Hier empfiehlt sich das kurze anklingeln des Gesprächspartners auf der Handynummer. Anschließend kann man dann mit der Datenkarte online gehen und per Voice over Ip verschlüsselt telefonieren.

    Gegen den Missbrauch der Mobilfunknetze als staatliches Überwachungstool. Pauschale Vorratsdatenspeicherung aller Handynutzer stoppen, LI-Schnittstellen kappen!

  • Zitat

    Original geschrieben von gsmmfg
    "Ja. Das machts ja auch so einfach, sich dem zu entziehen, wenn mans drauf anlegt."
    Der Satz macht neugierig. War das ironisch gemeint, oder kannst du am MSC vorbei telefonieren?


    Natürlich kann ich nicht am MSC vorbei telefonieren. Aber wenn die Staatsorgane nicht wissen, mit welchem Telefon und mit welcher Karte ich unterwegs bin, wirds schwer.


    N.

  • Zitat

    Original geschrieben von gsmmfg
    Alles was unverschlüsselt ist und über zentrale Strukturen geht, ist heutzutage Futter für die elektronische Aufklärung. Du hast zwar dein Handy sowie die Sim gewechselt. Deine Stimme, Bewegungen und Gesprächsziele bleiben gleich.
    Von allen Handygesprächen und Daten die ein Ziel im Ausland haben (...), werden vom Bundesnachrichtendienst über spezielle Boxen bei den Netzbetreibern Kopien erstellt und durch eigene Filteranlagen geschleust


    Erstaunlich, was Du hier für Verschwörungstheorien verbreitest. Ich kann das von Dir gesagte jedenfalls nicht aus §29 TKÜV ableiten. Bestimmend finde ich hier die vom Gesetzgeber geforderte 'Kennung' (das auf eine Person bezogene technische Merkmal zur Bezeichnung der Telekommunikation), bei der es sich entweder um die IMEI oder die IMSI handelt. Und wenn ich mir jetzt in Ebay einen Beutel abgenudelter Telefone und halbverbrauchter Prepaid-SIMs kaufe, ist die Anordnung gem TKÜV genau noch das Papier wert, auf dem sie steht.


    Rumschwurbeln über BND, Echelon, Bewegungsprofile und Verbindungsdaten sind in diesem Zusammenhang eher kontraproduktiv. Ich habe jedenfalls noch an keinem MSC Vorrichtungen zur Weitergabe 'Von allen Handygesprächen und Daten die ein Ziel im Ausland haben' gesehen.


    Du?


    N.

  • nobbi
    Ich arbeite bei keinem Netzbetreiber.
    Das was ich geschrieben habe ist keine Verschwörungstheorie sondern Realität. Ich weiß nicht wie lange du dabei warst. Die Racks dürften wegen der Gesetzesänderung ab Mitte 2003 eingebaut worden sein. Die Netzbetreiber sind dabei zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet worden und die Einrichtungen sind bestimmt auch nicht in der Empfangshalle der Betreiber anzutreffen .


    In der Begründung zur Änderung der TKÜV heißt es:


    „Die Überwachungsmaßnahmen nach den §§ 5 und 8 des G 10 zielen auf ein regional begrenztes Gebiet ab, über das Informationen gesammelt werden sollen. Sie beziehen sich auf internationale Telekommunikationsbeziehungen, soweit eine gebündelte Übertragung erfolgt. Das Besondere an der strategischen Fernmeldekontrolle ist dabei, dass aus einer großen Menge verschiedenster Sachverhalte einzelne ausgewertet werden, die sich hierfür aufgrund bestimmter Merkmale
    qualifizieren. Die maschinelle Selektion an einer Wortbank ist dabei nur eines von mehreren
    Filtern.“


    „1. Bundesnachrichtendienst: Der BND benötigt für die Wahrnehmung der ihm gesetzlich obliegenden Aufgaben geeignete


    a) Geräte, mit denen die nicht der Überwachung unterliegende Telekommunikation spurenlos
    vernichtet wird; diese Geräte muss der BND in unmittelbarer Nähe des vom Betreiber des internationalen
    Übertragungswegs bereitgestellten Übergabepunktes aufbauen,


    b) Übertragungswege zur Übermittlung der Kopie der zu überwachenden Telekommunikation
    von den Übergabepunkten der verpflichteten Betreiber zu seinen Stellen“


    „Zu § 26 (neu) Kreis der Verpflichteten, Grundsätze


    Mit Absatz 1 wird der Kreis der Betreiber begrenzt, die Vorkehrungen für die Umsetzung der
    nach §§ 5 und 8 G 10 vorgesehenen Überwachungsmaßnahmen zu treffen haben.
    Maßnahmen nach den §§ 5 und 8 G 10 sind von den Betreibern internationaler
    leitungsgebundener Telekommunikationsbeziehungen umzusetzen, soweit eine gebündelte
    Übertragung erfolgt und Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit erbracht
    werden.“



    Komplett nachzulesen Als PDF:


    http://www.almeprom.de/fiff/material/TKUEVAendBegr1.pdf
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/print/24502

    Gegen den Missbrauch der Mobilfunknetze als staatliches Überwachungstool. Pauschale Vorratsdatenspeicherung aller Handynutzer stoppen, LI-Schnittstellen kappen!

  • Zitat

    Original geschrieben von gsmmfg
    Das was ich geschrieben habe ist keine Verschwörungstheorie sondern Realität.
    http://www.almeprom.de/fiff/material/TKUEVAendBegr1.pdf


    Das was Du geschrieben hast, geht aus der TKÜV immer noch nicht hervor. Speziell das:


    Zitat

    Alles was unverschlüsselt ist und über zentrale Strukturen geht, ist heutzutage Futter für die elektronische Aufklärung. Du hast zwar dein Handy sowie die Sim gewechselt. Deine Stimme, Bewegungen und Gesprächsziele bleiben gleich.
    Von allen Handygesprächen und Daten die ein Ziel im Ausland haben (...), werden vom Bundesnachrichtendienst über spezielle Boxen bei den Netzbetreibern Kopien erstellt und durch eigene Filteranlagen geschleust


    kann aus der TKÜV unter keinen Umständen abgeleitet werden. Man muss solche Verordnungen dann schon auch im ganzen sehen und lesen.


    N.

  • Zitat

    Original geschrieben von maschlb
    mach dir keine sorgen, jedes telefonnetz kann komplett abgehört werden..


    Kann schon.....


    Aber nobbi hat recht in D-land wird zum Glück nur dann abgehört, wenn es hierzu einen behördlichen Beschluss gibt und den kannst du nur pro Teilnehmer oder pro MSISDN erwirken.


    Eigentlich ist die Behörde sogar verpflichtet nach einer nicht erfolgreichen Abhöraktion den Teilnehmer über das Vorgehen zu informieren, mein Kenntnistand hierzu ist allerdigs, das mit mehr oder weniger fahdenscheinigen Argumenten dieses unterbleibt.


    Mfg

  • "... Das Besondere an der strategischen Fernmeldekontrolle ist dabei, dass aus einer großen Menge verschiedenster Sachverhalte einzelne ausgewertet werden, die sich hierfür aufgrund bestimmter Merkmale qualifizieren. Die maschinelle Selektion an einer Wortbank ist dabei nur eines von mehreren
    Filtern. ..."
    Daraus ergibt sich doch, Gesetz hin oder her, dass jeder, wenn er ins Raster fällt, abgehört werden kann. Besonders bei Kochrezepten sollte man vorsichtig sein, z.B. Eisbombe ist schon verdächtig.
    Wie siehts eigentlich mit der "NSA" in Deutschland aus? Die brauchen sich doch nicht an deutsche Gesetze zu halten.

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