Mahnung über 8cent + 5€ Mahngebühren

  • Hallo zusammen,


    bin seid November 2005 endlich von der Telekom weg. Nachdem sie mir noch im Januar einen Scheck über 53 Cent als Endabrechnung geschickt wurde bekomme ich gestern eine Mahnung über den Rechnungsbetrag von 8 Cent + einer Mahngebühr von 5€= 5,08€.


    Das ganze soll sich auf eine Rechnung vom 28.02.2006 beziehen mit Fälligkeit am 14.03.2006 durch die Deutsche Telekom AG für Leistungen der Intelicom Networks GmbH. Die Networks hat ihre Forderung an die Firma Facturea in Chemnitz abgetreten und diese droht von ihrem Recht Gebrauch zu machen wenn ich nicht bis zum 13.08.06 zahle ein Inkassobüro zu beauftragen das lt. denen mit erheblichen Mehrkosten verbunden ist.


    Hat von euch einer Erfahrung damit. Wie soll ich darauf reagieren. Kontakte sind Kostenpflichtige TelefonNr. bzw. Fax und Emailadresse.


    Viele Grüße
    Thorsten

  • Wie wäre es mit: Einfach zahlen? 5,08 € sind MIR einen Stress nicht wert!

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    1) Never share all of your knowledge

  • Zitat

    Original geschrieben von dreamsleeper
    Wie wäre es mit: Einfach zahlen? 5,08 € sind MIR einen Stress nicht wert!


    das sehe ich genauso. is halt doof, dass du jetzt wg. den 8 Cent die 5€ Gebühr zahlen must aber ist halt ein Einzelfall und du lernst ja draus. Also musst du diesmal in den sauren Apfel beissen und fertig.


    Solltest du NICHT zahlen und die Leute vom Inkasso-Büro stehen vor deiner Tür, dann viel Spaß. Wenn die wirklich so abgehen, wie im TV gezeigt, dann Gute N8.
    :eek:

    * Account opened: 01/2006
    + Account closed: 01/2010

  • Nix verwechseln - nicht jedes Inkassobüro heißt Moskau Inkasso. :D


    Die stehen ganz sicher nicht vor seiner Tür, nur könnte es halt deutlich teurer als jetzt werden und von daher würde ich auch zahlen und gut.

  • Mir scheint es so als sei es eine Masche. Eine Rechnung zu versenden für 8 Cent lohnt nicht, aber wenn man direkt eine Mahnung schickt mit 5€ Aufschlag lohnt es sich auf die Masse gesehen sicherlich für die. Denke das die 8 Cent über einen Call by Call Anbieter sind, da hatte ich öfter auf der Telekomrechnung diese kleinen Beträge gesehen.

  • Moin,


    ich habe ~ 18 Euro an ein Anwaltsbüro das im Namen der Terrorkom unterwegs war zahlen muessen, fuer angeblich offene ~ 17 Cent. Dabei hatte dieser Laden eine Einzugsermächtigung von meinem Konto :rolleyes:
    Ists evtl. wirklich ne Masche? Ich hab nämlich auch brav bezahlt, damit ich keinen Stress und nicht evtl. sogar n Schufaeintrag deswegen bekomme.



    greetz

  • Zahl die 8 ct., denn das ist die offensichtlich unbestrittene Forderung - ignoriere die Mahngebühr - 5 EURO treibt niemand gerichtlich ein und diese Gebühren für die erste Mahnung sind sowieso eine zunehmende willkürliche Unsitte.

  • Die Telekom kann doch sicherlich den Empfang der 8 cent Rechnung bestätigen, oder?


    Nein? Tja, PECH für die Telekom.


    Zahl die 8cent und schreibe denen per Mail/Fax, dass du nie eine Rechnung bekommen hast.

    Oh Snap!

  • Zitat

    Intelicom Networks GmbH


    Bei der Telekom ist das so, wenn du Call by Call Dienste nutzt zieht die Telekom diese mit der nächsten Rechnung ab. Wenn jedoch das Unternehmen, in dem Fall Intellicom nicht rechtzeitig eine Rechnung schickt, kann es schonmal vorkommen, dass die erst einen Monat später bei der Telekom landet und die wiederrum brauch wiederrum etwas Zeit um es bei sich in die Rechnung aufzunehmen. So hab ich mir jedenfalls die Summen von Call by Call Anbietern (mein ISDN Anschluss sei dank) erklären können, denn ich hatte Positionen auf der Rechnung, die ich zwei Monate zuvor genutzt hatte.

  • Man muss bei der Telekom auf Folgendes achten: Wenn man die Rechnungen per Überweisung zahlt, dann für die Überweisung IMMER die RECHNUNG heranziehen, NICHT die Zahlungserinnerungen. ;)


    Mir ist das vor ein paar Jahren auch mal passiert, dass ich die Überweisung mal verpeilt hatte und dann eine Zahlungserinnerung kam. Diese erinnert allerdings ausschließlich an die Beträge, die der T-Com selbst zustehen. Die Beträge anderer Anbieter (i.d.R. Call-by-Call-Anbieter) werden in den Zahlungserinnerungen nicht angemahnt.


    Dies macht in gewisser Weise auch Sinn. Die T-Com ist verpflichtet, für die CbC-Anbieter den Einzug der Gesprächsgebühren zu betreiben. Der Kunde wird durch die Rechnungsstellung wie üblich sofort in Zahlungsverzug gesetzt (ab dem angegebenen Zahlungsdatum). Zahlt der Kunde nicht, kümmert sich die T-Com in der Folge dann aber nur noch um ihr eigenes Geld - genau genommen müsste sie ja selbst für ihre eigenen Beträge keine Zahlungserinnerungen bzw. Mahnungen mehr verschicken.


    Wenn man dann also nur den Betrag der Zahlungserinnerung zahlt, dann überweist man zu wenig, falls auf der dazugehörenden Rechnung Beträge von CbC-Anbietern mit draufstanden.


    Das grundsätzliche Problem, dass die T-Com ggf. nachweisen müsste, dass der Kunde überhaupt erstmal eine Rechnung bekommen hat, besteht hier wahrscheinlich nicht. Denn dadurch, dass der Kunde den Rechnungsbetrag abzgl. der CbC-Gebühren ja gezahlt hat, ist per Umkehrschluss klar, dass er die Rechnung ja bekommen haben muss... ;)

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

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