Weil ich (als Rechnungsempfänger) sonst drübersetze: "Betrag dankend erhalten", wäre schlecht fürs Geschäft.
Job: Rechnungen schreiben
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Klingt recht unseriös das Ganze. Da würde ich sehr vorsichtig sein.&
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Es gibt da eine Abzock-Masche, wo Hacker aus dem Ausland Geld auf ein (hier: Dein) Konto transferieren lassen damit Du ihnen das Geld dann weiter überweist. So sind die Leute nicht greifbar und die Justiz stößt nur auf Dein Konto.Nein, keine unsersiöse Sache! Das Unternehmen ist ein bekanntes + seriöses. Finde ich aber lustig, dass zunächst immer "schwarz" gemalt wird...
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Hab ich das richtig verstanden? Für was auch immer Du arbeitest, Du schreibst Deinem Auftraggeber am Monatsende bzw. Monatsanfang eine Rechnung über die erbrachten Leistungen und die überweist er Dir dann auf's Konto?Wenn Du mit MwSt. abrechnest, braucht Du afaik ein Gewerbe, denn auf der Rechnung muss neuerdings die Umsatzsteuernummer angegeben sein. Auch müssen die Rechnungen nummeriert sein, also ne Rechnungsnr. haben.
Geht die Sache auf Honorarbasis, also ohne die MwSt. schreibste einfach die Rechnung, gibst Deine Kontoverbindung an, fertig.Ganz genau! Ich erbringe eine Leistung, muss dafür eine Rechnung erstellen, die mir dann auf mein Konto überwiesen wird.
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nun stellt sich die frage wo du den job machst. hier in deutschland oder in australien.was für ein job ist das? denn davon ist abhängig ob du den job als freiberufler machen oder als gewerbetreibender machen kannst, allerdings brauchst du in beiden fällen eine umsatzsteuernummer, die auf der rechnung sein muss. diese bekommst du vom finanzamt...
Den Job übe ich "zwangsläufig" hier in Australien aus. Es ist ein Software Job und ich stelle mir nun die Frage, ob ich ein Gewerbe anmelden muss, wenn ich eine Dienstleistung erbringe.
DUSA-2772: was meinst Du mit Honorarbasis?! Könnte man nicht im Endeffekt "vieles" (alles?) als Honorar deklarieren, damit man nicht Mwst. etc. abführen muss?
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Da ich mich in den Paragraphendschungeln auch nicht näher auskenne weiß ich nur, dass ich für diverse Unternehmen mit MwSt abgerechnet habe, ein oder zwei Jobs für die Universität ging auf Honorarbasis ohne MwSt. Vermutlich läuft es so: ist Dein Auftraggeber Umsatzsteuerpflichtig, musste mit abrechnen.
Auch für den Aufenthalt im Ausland gibt es wieder irgendwelche Bestimmungen, weil Du zwar Dt. Staatsbürger bist, aber ab einer bestimmten Aufenthaltslänge afaik nicht mehr hier, sondern im Gastland steuerpflichtig bist. Die Frage ist, ob Du für die paar Kröten da jetzt einen großen Aufstand machst Kritisch wird nur, dass wohl jemand anderst das Gewerbe für Dich beantragen muss (mit Vollmacht) bzw. beim Finanzamt die Umsatzsteuernummer.
Mehr darfste mich da aber echt nicht fragen, das sind alles Dinge, da hab ich mir die Dienstleistung dann auch eingekauft (Stichwort Steuerberater)
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Original geschrieben von DUSA-2772
Auch für den Aufenthalt im Ausland gibt es wieder irgendwelche Bestimmungen, weil Du zwar Dt. Staatsbürger bist, aber ab einer bestimmten Aufenthaltslänge afaik nicht mehr hier, sondern im Gastland steuerpflichtig bist. Die Frage ist, ob Du für die paar Kröten da jetzt einen großen Aufstand machst Kritisch wird nur, dass wohl jemand anderst das Gewerbe für Dich beantragen muss (mit Vollmacht) bzw. beim Finanzamt die Umsatzsteuernummer.
Ja, das ist die Frage. Habe auch überlegt, ob man nicht "einfach so" eine Rechnung ausstellt und sich um den Rest einfach nicht kümmert. Aber ich will auf Nummer sicher gehen. Nicht, dass das Finanzamt ärger macht, wenn ich wieder in Deutschland bin.
Ich frage mich, ob man für Jobs ala 1000-2000 Euro extra ein Gewerbe anmelden muss. Ich habe noch eine Rechts-Vorlesung im Kopf, wo irgendetwas mit 5000 Euro Umsatz/Jahr die Rede von war, wo erst Gewerbeanmeldung notwendig wird. Und das ist bei mir nicht der Fall.
Kann ich es nicht (evtl.?) später auf meiner Steuererklärung angeben?!
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Original geschrieben von barney_hh
Den Job übe ich "zwangsläufig" hier in Australien aus. Es ist ein Software Job und ich stelle mir nun die Frage, ob ich ein Gewerbe anmelden muss, wenn ich eine Dienstleistung erbringe.dann solltest du dich beim zuständigen finanzamt in australien erkundigen, da du deine leistung nicht in deutschland erbringst, musst du hier auch keine steuern zahlen, sondern in australien...
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Da du deine Tätigkeit in Australien ausübst, gelten für dich die australischen (Umsatzsteuer-)Gesetze, Enkommensteuer je nachem wo du veranlagt wirst (ist aber bei Rg.-stellung uninteressant). Somit wird dir hier wohl keiner richtig weiter helfen können.
Wenn es so eine große Firma ist, können die aber auch im sogn. Gutschriftenverfahren abrechnen. D.h., du schreibst keine Rechnung sondern die Firma rechnet aufgrund der Vertragsbedingungen mit dir ab und schreibt dir eine Gutschrift. Deutsche USt. fällt in beiden Fällen nicht an.
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