VF: Nach Gerätetausch ein gebrandetes Moto V3 erhalten

  • Hallo.
    Ich habe vor einer Woche mein Moto RAZR V3 (völlig ungebrandet - ausser Startlogo) zum Austausch rausgegeben. Es war leider defekt.
    Und? Was bekomme ich zurück?
    Ein Gerät mit VF-Branding. Die ganze Menüstrucktur ist anders.
    Habe ich kein Anspruch auf ein Gerät mit der Software, die ich auch erworben habe? Schließlich war dies ein wichtiges Kriterium bei meiner damaligen Kaufentscheidung!


    Gruss
    Mike

  • Beschwer dich eben bzw- laß dir von einem Moto SP freie Fw draufspielen.

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Zitat

    Original geschrieben von galahad13
    Beschwer dich eben


    Ja, werde ich wohl machen. Ich sehe das "Home" Symbol von O2 auch nicht mehr auf dem Display (nutze das Gerät mit einem Genion O2 Vertrag).


    Gruss
    Mike

  • Zitat

    Original geschrieben von Mike D
    Ja, werde ich wohl machen. Ich sehe das "Home" Symbol von O2 auch nicht mehr auf dem Display (nutze das Gerät mit einem Genion O2 Vertrag).


    Gruss
    Mike


    Frage ist: Hat Vodafone Dir zum damaligen Zeitpunkt zugesichert, ein freies Gerät zu senden und hast Du dies schriftlich? Wurde überhaupt über Vodafone direkt bestellt oder über einen Händler?

  • über VF direkt!
    Nein, es wurde mir nichts schriftliches zugesichert beim Kauf.
    Aber: Ich habe kein VF-Live Handy geordert (beim Kauf) und mir wurde auch ein VF-Live Handy verkauft (steht nichts vom auf dem Kaufbeleg). Aber jetzt steht beim Lieferschein des Swap-Handys "VF-Live" :confused:


    Das ist doch nicht okay, oder?


    Gruss
    Mike

  • Dann handelt es sich meines Erachtens nicht um das selbe Gerät und du kannst das reklamieren. Wenn die drecks VF-Handys schon eigene Artikelbezeichnungen haben...


    Gruß
    Brain

  • Es existiert Rechtsprechung, dass ein Branding, welches gewisse Funktionen des Handys einschränkt (im Urteil: Fixe Vorbelegung einer Funktionstaste die bei Nicht-Provider-Geräten eine andere Funktion hat) einen Sachmangel darstellt. Voraussetzung ist natürlich, dass dieses Branding bei Vertragsschluss nicht erwähnt worden ist.


    Allerdings handelt es sich dabei um das Urteil eines Amtsgerichts und noch dazu um ein Versäumnisurteil. Kann man daher schlecht verallgemeinern..

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Problem dürfte hier aber sein, dass er einem Austausch zugestimmt hat und über den Austausch-service nur noch VF Live V3 Geräte rausgehen.


    Er hätte natürlich vor Ort auf einem Branding-Freien Gerät beharren können, dann wäre das Gerät für 6-8 Wochen zur Reparatur eingeschickt worden.....


    Was einem nun lieber ist....... jedem das seine. :D


    Gruß
    Bengt

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