Interessanter Erfahrungsbericht über 7650

  • Einzelfall?


    Nein definitiv nicht. Das selbe läuft ( zumindest in ähnlicher Form )gerade bei meinem 8910 ab.
    Telefonate über telefonate. Gerät wurde eingeschickt. Freche Kommentare des Nokia Shops bei dem das Gerät gekauft wurde.
    Und das beste! Gerät war bei Reparaturfall 8 Tage alt.
    Nur wen wundert der Service bei Nokia. Die Stumpfen auch gegen die Probleme ab, wie teilweise hier im Forum auch. Ich denke da gerne an die Kommentare zu meinem Beitrag "Staub im Display 8910". Wenn man sich da schon von den Schreibern anhören muss man sei zu pingelig und Staub,Netzausfall und defekter schlitten seien nicht SOO schlimm.
    Aber stimmt das Gerät war ja auch ein Schnäppchen für 800 Euro.
    Wobei in meinen Augen der Preis Nebensache ist. Denn jeder der Ein neues Gerät kauft hat den Anspruch auf ein Tadelloses Gerät. Ob 200 oder 800 Euro.

  • Veto!


    Hallo und willkommen hier im Forum, Thomas!


    Zuerst mal hast Du mein Mitgefühl was Deine Probleme, bzw. die Odysee Deines 7650 betrifft.

    Zitat

    Original geschrieben von wenk
    Aber Nokia tauscht nicht aus. Selber kaufe ich mir keines mehr

    Dein oben beschriebenes Problem ist doch eindeutig der Akuu, auf diesen hats Du eine gesetzliche Gewährleistung von 6 Monaten, d. h. m. E. kannst Du auf den Tausch des Akkus bestehen, oder?


    Korregiert mich, sollte ich falsch liegen ...


    Gruß, Laubi

    Newbie-Reloaded :-)

  • Ich finde es albern immer über Nokia tauscht nicht aus oder so zu reden. Das ist keine Sache von Nokia sondern eine Sache des Händlers. Zumindest in Deutschland und der EU gibt es dazu einen klaren rechtlichen Rahmen - wenn ihr die Geräte nicht umtauscht (was euch bei Mängeln zusteht) ist das eure eigene Dummheit da freuen sich die Händler natürlich. Wenn ein Gerät einen Mangel hat dürft ihr ein neues verlangen oder reparieren lassen (das entscheidet ihr selber) - wenn die euch das nicht geben geht vor Gericht und ergeht euch nicht in albernem Selbstmitleid - ist wie gesagt eine Sache des Händlers der das mit dem Hersteller abwickelt und hat überhaupt nichts mit Nokia zutun.


    Ich kann zum 7650 nur sagen - noch nie Probleme gehabt! Läuft alles perfekt und ist meiner Ansicht nach eins der innovativsten Geräte der letzten Jahre!

  • Denke das es hier reinpasst auch wenn es nicht speziell Nokia betrifft. Aber ich denke in Anbetracht der Beschwerden könnte es vielen helfen.



    Gewährleistungsfrist zwei Jahre

    Die Gewährleistungsfrist wird von sechs Monaten auf grundsätzlich zwei Jahre angehoben (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB-E). So lange kann der Käufer dann Mängel reklamieren. Ausnahmen: Wenn etwa bei einem Joghurt kurz nach dem Kauf das Verfallsdatum überschritten wird, kann man auch in Zukunft nicht auf zwei Jahre Gewährleistung pochen. Auch nicht bei natürlichem Verschleiß oder normaler Abnutzung. Beim Bau gelten in der Regel fünf Jahre Gewährleistung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 b BGB-E).


    "IKEA-Klausel" schützt Verbraucher

    § 434 Abs. 1 BGB-E erklärt den Fehlerbegriff neu. Fehlen besondere Vereinbarungen über die Beschaffenheit des Kaufgegenstands, kommt es auf den vom Vertrag vorausgesetzten oder gewöhnlichen Vertragszweck an. Klartext: Es gilt als Mangel oder Fehler, wenn das Gekaufte nicht "wie üblich" oder "wie zu erwarten" genutzt werden kann. Selbst fehlerhafte Montageanleitungen können dann ein Mangel sein (§ 434 Abs. 2 BGB-E, die so genannte "IKEA-Klausel").
    Neu ist, dass der Verkäufer nach § 434 Abs. 1 S. 3 BGB-E nun auch dafür haftet, dass die Sache konkret die Eigenschaften aufweist, die in der Werbung angepriesen wurden - unabhängig davon, ob die Werbung vom Verkäufer selbst stammt, vom Hersteller oder von dessen "Gehilfen".


    Rechte bei Bagatellschäden

    Bisher standen dem Käufer bei einer nur unerheblichen Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit der Kaufsache, also bei Bagatellschäden, keine Gewährleistungsrechte zu. Diesen Ausschluss gibt es im neuen Recht nicht mehr. Selbst bei Bagatellschäden hat der Käufer in Zukunft also ein Recht auf Nacherfüllung (§ 439-BGB-E).


    Käufer können wählen zwischen Reparatur und Ersatzlieferung

    Neu ist der Begriff "Nacherfüllung" (§ 439-BGB-E). Liegt ein Mangel vor, kann der Käufer jetzt frei wählen zwischen Nachbesserung, also Reparatur, oder Ersatzlieferung. Es sei denn, dies wäre dem Verkäufer unmöglich oder unzumutbar. Wenn also die gewählte Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist, kann sie der Verkäufer verweigern. Erst wenn die Nachbesserung nach Fristsetzung zweimal fehl schlägt, kann der Käufer Preisnachlass (Minderung) verlangen oder vom Kauf zurücktreten (Wandlung). Selbst Schadenersatz kann er in Anspruch nehmen: Seine Aufwendungen für Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten im Zusammenhang mit dem Mangel muss der Verkäufer ersetzen. Nicht dagegen den persönlichen Zeitaufwand.


    Abweichungen sind unwirksam

    Beim Verbrauchsgüterkauf ist jede Vereinbarung, die von den gesetzlichen Regelungen zum Nachteil des Verbrauchers abweicht - etwa in Allgemeinen Geschäftsbedingungen - unwirksam (§ 475 Abs. 1 BGB-E). Insbesondere darf die Gewährleistungsfrist nicht verkürzt werden (§ 475 Abs. 2 BGB-E). Vom Gesetz abweichende Vereinbarungen sind selbst dann unwirksam, wenn sich der Käufer damit einverstanden erklärt. Etwas anderes gilt nur bei gebrauchten Waren. Hier ist eine Verkürzung bis zu einem Jahr erlaubt, beispielsweise bei Gebrauchtwagen (§ 475 Abs. 2 BGB-E).


    Die Beweislast wird umgekehrt

    Innerhalb der ersten sechs Monate wird zugunsten des Verbrauchers vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang (in der Regel Kauf oder Lieferung) fehlerhaft war (§ 476 BGB-E). Bislang ist die Regelung umgekehrt: Wollte der Käufer sein Geld zurück, musste er den Mangel beweisen.

  • wow was für Probleme...so was hab ich zum Glück nicht erlebt, wenn auch die Akku-Leistung sehr zu wünschen übrig lässt!!!

    There are 2 rules for success...
    1) Never share all of your knowledge

  • Akku


    Hallo,


    Zum Akku:
    Bevor ich das Gerät eingeschickt habe, dachte ich auch, es liege nur am Akku. Deshalb habe ich mir einen neuen Original-Nokia-Akku gekauft. Und auch mit diesem die selbe Problematik. Das Ladegerät ist auch i.O.


    Betreffend Händler:
    Der ist das arme Schwein. Nach mehr als einer Woche kann er das Gerät nur noch zur Reparatur einsenden, da es ihm im Umtauschfall nicht vergütet wird.


    Gruss,
    Thomas

  • hallo zusammen,


    grundsätzlich hat laubi recht. vertragspartner ist der händler (bei thomas: zihlmann). Nach CH Obligationenrecht wird dir Sachgewährleistung zugesprochen. Dies beihnhaltet Wandelung und Minderung. Beides kann vertraglich wegbedingt werden. Desweiteren kann vertragliche Nachbesserung des Händlers zugesichert werden (aber nicht gesetzlich). In den meisten Fällen besteht der Händler auf Nachbesserung, d.h. primär wird versucht das Phone zu reparieren. Nur ist es nun so, dass du nicht unzählige (und auch zeitaufwendige) Nachbesserungen in Kauf nehmen musst. Man geht davon aus, dass wegen des gleichen Fehlers 2 mal Nachbesserung als verhältnismässig erscheint. Falls das Phone immer noch nicht einwandfrei läuft, kommt nun sekundär Wandelung oder Minderung in Frage.
    In deinem Falle Thomas heisst das, du setzt dich mit Zihlmann in Verbindung, nimmst alle Dokumente mit und bestehst auf Wandelung. Würde bedeuten, du gibst das Phone zurück (scheisse, ist ja in Italien...) und erhälst den Kaufpreis zurück. Mit diesem Geld kaufst du dann 2 Nokia 7650. Eines für dich und eines für mich, als Honorar...
    Minderung kommt nicht in Frage, da ja das Phone nicht zu gebrauchen ist.


    Erwähnte Sachverhalte in Art. 197, Art. 201, Art. 205 schweizerisches Obligationenerecht.


    Hoffe es kommt gut, habe selber 7650 und bin sehr zufrieden damit.


    gruss
    patrick

    Fantasien sind die Flügel des Lebens.

  • Zitat

    Original geschrieben von wenk
    1. Gerät laden (18:00 Uhr), Meldung "Battery full".


    Du weißt aber schon daß:


    Die Meldung "Battery full aka Akku geladen" nur 80 % voll bedeutet ?
    Die restlichen 20 % werden erst nach weiteren 2 Stunden erreicht ...


    GPRS "wenn verfügbar" einen permanenten GPRS-Context zur Folge hat, und das natürlich auch mehr Strom braucht.


    Der Bluetooth Stack sich nicht von selbst deaktiviert, und so auch eine Menge Strom verbraten wird, bis man wieder von selbst abschaltet.


    Zelleninfo (Cell-Broadcast im Allgemeinen) ebenfalls einen erhöhten Stromverbrauch hervorruft ?


    Wenn Du das alles mit Sicherheit ausschliessen kannst, laß Dir den Akku tauschen _und_ ein Update auf V 3.16 machen. Der Akkutausch alleine bringts nicht ...


    Dann klappts auch wieder mit dem 7650.


    edit: Ich seh gerade auf Deiner Site, daß Du schon 3.16 hattest und auch der Akku wurde getauscht. Ich für meinen Teil denke, daß Du BT permanent auf ON stehen hattest oder GPRS auf "wenn verfügbar" steht. Beides frisst Strom ...


    Michl

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