Kann ich bei folgendem Sachverhalt EbayKäuferschutz beantragen?

  • Hallo!


    Ich habe vor drei Wochen bei Ebay :) ein K800i ersteigert.
    Bevor ich es ersteigert habe, habe ich per "Frage an Verkäufer" geklärt ob eine Rechnung zwecks Garantie dabei ist weil es nicht in der Auktion explizit drinstand.
    Der Käufer hat mir geschrieben dass selbstverständlich eine Rechnung dabei ist.


    Nun gut; nachdem ich das Handy bekommen habe war natürlich KEINE Rechnung beigelegt.
    Auf Anfrage wurde ich mir einem "schick ich noch schnellstmöglich zu" abgespeist, das war vor zwei Wochen...


    Nun ist das Teil gestern kaputt gegangen und ich würde es gerne reparieren was aber natürlich nicht geht ohne Rechnung...


    Nun die Frage: Kann ich in diesem Fall den Ebay-Käuferschutz in Anspruch nehmen und Geld von der Ebay-Versicherung anfordern?


    Wer kann mir helfen?


    Gruss


    Amir

  • Leider nein



    Der eBay Standard-Käuferschutz ist eine Kulanzleistung, die eBay seinen Mitgliedern kostenlos anbietet. Der Käuferschutz greift in den folgenden Fällen:


    *


    Sie haben einen Artikel bezahlt, aber nicht erhalten.
    *


    Sie haben einen Artikel erhalten, der im Wert erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht (z.B. eine vergoldete Kette anstatt einer Goldkette).

  • i.d.R. brauchst du auch keine rechnung. habe ich noch nie benötigt. zum einen wissen die werkstätten, dass das gerät noch keine 2 jahre alt ist und zum anderen lässt sich anhand der imei feststellen, wann das gerät produziert worden ist

  • Bei Ericsson brauchst du nichtmal die IMEI sondern nur den IMEI-Aufkleber um festzustellen wann das Gerät produziert worden ist.


    Das nur am Rande.


    Gruß bungee1

    Das muss am Wetter liegen...

  • Und das K800i gibts ja noch nicht mal ´n halbes Jahr... Da wird SonyEricsson die Herstellergarantie kaum verweigern können.

  • Wann das Gerät produziert wurde stimmt nur nicht überein mit dem Verkaufsdatum und diese Differenz kann schon mal einige Zeit betragen und dann im Zweifel den Unterschied zwischen Garantie und keiner Garantie mehr ausmachen. ;)


    Unabhängig jetzt von diesem Fall, das Handy hätte ja auch zu einem späteren Zeitpunkt kaputtgehen können.

  • 1. Ich würde den Verkäufer nochmals dringlichst darauf hinweisen.
    2. Auch SE wird wissen, dass das Handy noch keine 6 Monate auf dem Markt ist.
    Ich behaupte mal, das wird kein Problem geben. Wie lange geht die Garantie
    bei denen? Denn eine Händlergewährleistung ohne Rechnung dürfte später
    deutlich schwieriger werden.

  • Zitat

    Original geschrieben von Bino-Man
    ... .Händlergewährleistung ....


    nicht erfoderlich:


    Nach Maßgabe der Bedingungen dieser eingeschränkten Garantie
    garantiert Sony Ericsson, dass dieses Produkt zum Zeitpunkt des
    Ersterwerbs frei von Design-, Material- und Fertigungsfehlern ist.
    Diese Garantie gilt für zwei (2) Jahre ab Datum des Ersterwerbs
    dieses Produkts
    für das Mobiltelefon und für ein (1) Jahr ab Datum
    des Ersterwerbs dieses Produkts für alle Original-
    Zubehörkomponenten (z. B. Akku, Ladegerät oder Headset),
    die ggf. mit dem Mobiltelefon geliefert wurden.

  • Zitat

    Original geschrieben von BJ.Simon
    Diese Garantie gilt für zwei (2) Jahre ab Datum des Ersterwerbs
    dieses Produkts


    Jetzt ist es unkritisch weil das Gerät sowieso erst seit ein paar Monaten auf dem Markt ist. Was aber wenn ihm das Gerät nach 23 Monaten kaputt geht? Dann hat er mit fehlender Rechnung keinen Nachweis über das Datum des Ersterwerbs...

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Ganz genau genommen ist es ja sowieso kein Ersterwerb mehr, oder?! Dann müsste er - falls sich SE nicht kulant zeigt - die Garantieabwicklung über den eB*y-Verkäufer abwickeln (lassen)...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!