ZitatOriginal geschrieben von Printus
Solche Aussagen sind arroganter Hohn für Menschen, die tatsächlich am Existenzminimum leben und mit einer Grundsicherung überleben müssen. :mad:
Diese Grundsicherung beinhaltet aber eben idR auch die Krankenversicherung, oder etwa nicht? Ich denke, andrea80 spricht auch eher von der freiwilligen Versicherung und nicht von einer privaten Krankenversicherung und in diese kommt man ja 'nur' dann nicht, wenn bisher keine gesetzliche Krankenversicherung bestand.
Vielleicht könntest du mal kurz erläutern, in welchem Fall ein Hartz-IV-Empfänger nicht krankenversichert ist? Denn meines Wissens ist das ja 'nur' der Fall, wenn er mit einem Partner oder den Eltern zusammenlebt, unverheiratet ist und der Partner/die Eltern ein ausreichendes Einkommen haben. Schlimm wird es in dem Moment, in dem einen die GKV nicht aufnimmt, weil bisher in einem bestimmten Zeitraum keine gesetzliche Krankenversicherung bestand und man eben als unverheirateter Empfänger mit Partner/Eltern zusammenlebt und deren Einkommen über der Bemessungsgrenze liegt. Aber vielleicht täusche ich mich da, deswegen wäre ich um ein paar erläuternde Sätze dankbar.