Nicht krankenversichert..

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Solche Aussagen sind arroganter Hohn für Menschen, die tatsächlich am Existenzminimum leben und mit einer Grundsicherung überleben müssen. :mad:


    Diese Grundsicherung beinhaltet aber eben idR auch die Krankenversicherung, oder etwa nicht? Ich denke, andrea80 spricht auch eher von der freiwilligen Versicherung und nicht von einer privaten Krankenversicherung und in diese kommt man ja 'nur' dann nicht, wenn bisher keine gesetzliche Krankenversicherung bestand.


    Vielleicht könntest du mal kurz erläutern, in welchem Fall ein Hartz-IV-Empfänger nicht krankenversichert ist? Denn meines Wissens ist das ja 'nur' der Fall, wenn er mit einem Partner oder den Eltern zusammenlebt, unverheiratet ist und der Partner/die Eltern ein ausreichendes Einkommen haben. Schlimm wird es in dem Moment, in dem einen die GKV nicht aufnimmt, weil bisher in einem bestimmten Zeitraum keine gesetzliche Krankenversicherung bestand und man eben als unverheirateter Empfänger mit Partner/Eltern zusammenlebt und deren Einkommen über der Bemessungsgrenze liegt. Aber vielleicht täusche ich mich da, deswegen wäre ich um ein paar erläuternde Sätze dankbar. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Das ist nicht nur arrogant, blauäugig und dumm, sondern auch schlichtweg falsch. Sorry wenn ich das so deutlich sage, aber so ist es.


    Um sich überhaupt privat versichern zu können muß man bei privaten Kassen möglicherweise einen Gesundheitscheck machen - und was ist wenn jemand nicht kerngesund ist, vielleicht gerade weil ihm Existenzsorgen, einem Prädisposition oder altersbedingte Leiden zu schaffen machen? Oder derjenige schlichtweg Altersgrenzen überschreitet?


    Habe ich irgendwo erwaehnt, dass ich von privater Krankenversicherung rede? Nein, oder? Und wie in diesem Thread mehrfach erwaehnt liegt dann der Satz bei 120 Euro, davon bin ich ausgegangen...


    Wenn du meine Beitraege nicht lesen/verstehen kannst brauchst du mich nicht beschimpfen...


    Falls es um die Rueckkehr in die gesetzliche Krankenversicherung geht, muss man sich halt vorher ueberlegen, ob man sich privat versichert, und nicht hinterher rumheulen... Falls man einige Jahre nicht krankenversichert war, sind wir irgendwie wieder am Ausgangspunkt, naemlich das man da eh schon zu spaet dran ist...


    Und:
    Wieso hat man mit Schulden keinen Anspruch auf Hartz IV?

  • Re: Nicht krankenversichert..


    Zitat

    Original geschrieben von Antonia22
    ich bin zur Zeit offiziell seit dem 30.6. nicht mehr bei der AOK krankenversichert.
    Zu erklären warum ist komplex, es wird aber so sein das ich ab Beginn des Studiums am 1.Oktober wieder krankenversichert sein werde.
    Nun habe ich gehört man kann für die Zwischenzeit krankenversichert sein wenn man ein Schreiben vom Arbeitsamt vorlegt das man arbeitslos ist.


    Zitat

    Ich war vorher familienversichert, das ging aber nur bis zum 30.6. weil da meine Ausbildung zu Ende ging.


    Meinem Wissensstand nach solltest du 2 Möglichkeiten haben:
    a) Es ist in der Übergangszeit von Ausbildung zu Studium eine Familienversicherung möglich.
    b) Warum hast du eigentlich keinen Anspruch auf ALG I? Oder hast du in der Ausbildungs gar nichts verdient? Jedenfalls hättest du mit ALG I, ja auch Anspruch auf Krankenversicherung.

  • Zitat

    von kues: Warum hast du eigentlich keinen Anspruch auf ALG I? Oder hast du in der Ausbildungs gar nichts verdient?


    Zitat

    von Wikipedia.de:


    Wer hat Anspruch auf ALG I?


    Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit haben Arbeitnehmer, die 1. arbeitslos sind, 2. sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und 3. die Anwartschaftszeit erfüllt haben. Arbeitnehmer, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, haben vom Beginn des folgenden Monats an keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Anwartschaftszeit gemäß § 123 SGB III ist dann erfüllt, wer in den zwei Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit 360 Tage in einer beitragspflichtigen Beschäftigung gestanden hat. Diese Frist verlängert sich u. a. um Kindererziehungszeiten, Wehrdienst- und Zivildienstzeiten, Fortbildungs- und Umschulungszeiten mit Bezug von Unterhaltsgeld.

  • Zitat

    Original geschrieben von IrieDaily2809
    "Wie Anwartschaftszeit gemäß § 123 SGB III ist dann erfüllt, wer in den zwei Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit 360 Tage in einer beitragspflichtigen Beschäftigung gestanden hat."


    Eben, das ist in der Regel bei einer Ausbildung erfüllt. Es sei denn besondere Umstände würden vorliegen.

  • Re: Re: Re: Nicht krankenversichert..


    Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Naja, Studententarif gilt ja erst ab der Inmatrikulation, und ab dann kann sie ja bis 27 in der Familienversicherung bleiben, und auf 2 Monate gesehen rentiert sich ein Wechsel zu einer anderen Krankenkasse vermutlich wirklich nicht.


    Nichts bis 27, bis zum 25. Lebensjahr. Bis 27 gib es Kindergeld, d.h. ab nächstem Jahr ggf nur bis 25.

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    (...)
    Vielleicht könntest du mal kurz erläutern, in welchem Fall ein Hartz-IV-Empfänger nicht krankenversichert ist? Denn meines Wissens ist das ja 'nur' der Fall, wenn er mit einem Partner oder den Eltern zusammenlebt, unverheiratet ist und der Partner/die Eltern ein ausreichendes Einkommen haben. Schlimm wird es in dem Moment, in dem einen die GKV nicht aufnimmt, weil bisher in einem bestimmten Zeitraum keine gesetzliche Krankenversicherung bestand und man eben als unverheirateter Empfänger mit Partner/Eltern zusammenlebt und deren Einkommen über der Bemessungsgrenze liegt. Aber vielleicht täusche ich mich da, deswegen wäre ich um ein paar erläuternde Sätze dankbar. ;)


    Tss, ganz kurz am Rande: hab erst eine email-Weiterleitung bekommen, in dem es ums Muschi-rasieren, rattige Bearbeiterinnen und sexmuffelige Mannsbilder ging, die während ihrer Arbeitszeit emails falsch versenden.


    Zur sache: sowas iss ein Kinderspiel. Man (40) ist H4-Empfänger, gewissermaßen ein schmarotzender "Aufstocker", hat einen "Gleitzonenjob" (bis 800€ brutto und somit vers.-pflichtig) und noch einen Minijob (um wirklich alles erniedrigende zu tun, um nix vom Staat zu kassieren). Der AG zahlt Beiträge und einen minimalen Satz auch das AA/ Arge. Dass man deswegen keine Kohle mehr vom Staat bezieht, ist eines. Ein H4-Antrag ist immer nur für sechs Monate gültig, danach muss er "verlängert" werden und auch neu ausgefüllt. Man (ich) bekommt zum Jahresende '05 den Verl.-antrag, füllt den aus und gibt diesen mitsamt seinen Lohnzetteln im AA ab. Dann wartet man bis Juni '06, bis einen ein freundlicher Herr der KK anruft und einem mitteilt, dass man seit januar '06 nicht mehr KK-versichert ist, weil die "rattigen" Frauen in der Arge einen einfach zum 31.12.'05 abgemeldet haben.


    In diesem Fall einer 2-monatigen Übergangszeit könnte man/ frau auch mit den Arztbesuchen warten. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein junger Mensch vor seinem Studium seine Beiträge selbst bezahlen muss. Es ist sowohl in solchen Fällen als auch bei H4-lern folgende Krux: nix verdienen, aber Geld aufbringen können müssen für freiwillige K-vers. Man muss zuerst arbeiten, um etwas zu verdienen, damit man den Beitrag bezahlen kann. Es darf bei der Arbeit nur nichts passieren...

    LG G4, LG G Flex 2, Note 4, Note 5, S6, S6 edge+, Aldi Talk, WhatsApp-Sim, Vodafone Smartphone Special, blau.de, congstar

  • Zitat

    Original geschrieben von nutella-mann
    Zur sache: sowas iss ein Kinderspiel. Man (40) ist H4-Empfänger, gewissermaßen ein schmarotzender "Aufstocker", hat einen "Gleitzonenjob" (bis 800€ brutto und somit vers.-pflichtig) und noch einen Minijob (um wirklich alles erniedrigende zu tun, um nix vom Staat zu kassieren). Der AG zahlt Beiträge und einen minimalen Satz auch das AA/ Arge. Dass man deswegen keine Kohle mehr vom Staat bezieht, ist eines. Ein H4-Antrag ist immer nur für sechs Monate gültig, danach muss er "verlängert" werden und auch neu ausgefüllt. Man (ich) bekommt zum Jahresende '05 den Verl.-antrag, füllt den aus und gibt diesen mitsamt seinen Lohnzetteln im AA ab. Dann wartet man bis Juni '06, bis einen ein freundlicher Herr der KK anruft und einem mitteilt, dass man seit januar '06 nicht mehr KK-versichert ist, weil die "rattigen" Frauen in der Arge einen einfach zum 31.12.'05 abgemeldet haben.


    :confused: Wenn ein versicherungspflichtiger Job besteht, ergo allein Krankenversicherung aufgrund dieses Jobs besteht, warum sollte
    a) das AA/Arge noch SV-Beiträge (wenn auch minimale) zahlen?
    b) die Krankenkasse eine 'Abmeldung' von der Arge 'annehmen', obwohl sie noch immer regelmäßig Beiträge vom Arbeitgeber bekommen?
    Ist da nicht irgendwas anderes schief gelaufen?

  • Zitat

    Original geschrieben von kues
    :confused: Wenn ein versicherungspflichtiger Job besteht, ergo allein Krankenversicherung aufgrund dieses Jobs besteht, warum sollte
    a) das AA/Arge noch SV-Beiträge (wenn auch minimale) zahlen?
    b) die Krankenkasse eine 'Abmeldung' von der Arge 'annehmen', obwohl sie noch immer regelmäßig Beiträge vom Arbeitgeber bekommen?
    Ist da nicht irgendwas anderes schief gelaufen?


    a) Wenn man gemeldet ist, wird gesetzl. ein best. Prozentsatz v. d. Arge übernommen.
    b) solche Jobs sind zum Einen logischerweise der Arge meldungspflichtig und zum Anderen zeitlich befristet (welcher Job ist das heute nicht). Beginn war im Januar '05 und somit endete der Zeitvertrag, von dem natürlich die Arge wusste (oder besser wissen sollte) Ende Januar '06. Mit Beendigung wird man also vom AG abgemeldet, dann gibt es noch eine weitere gesetzl. Regelung, dass man autom. 30 Tage nach einer Abmeldung weiterhin versichert bleibt. Somit war ich trotzdem seit Ende Februar ohne mein Wissen bis zum Anruf eines AOK-Mitarbeiters im Mitte Juni nicht K-vers. Das sind laut dem Menschen auch absolut keine Einzelfälle; die KK macht nix, weil sie diese Verzögerungen seitens der Argen nur zu gut kennen und somit warten, bis eine nachträgliche rückwirkende Versicherungszahlung eingeht. Die Ämter/ Argen melden einem Bedürftigen ebenfalls nichts, weil sie sich einfach schütteln. Dieses Land und das System ist kurz vor der Wand.

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  • Arbeitslos melden, dann versichert dich auch das Arbeitsamt bei der Krankenversicherung. Beiträge in die Arbeitslosenversicherung hast du ja gezahlt.


    Oder den Monat einfach unversichert bleiben. Ein Arztbesuch ist nicht so teuer und in vielen Ländern gibt es keine Krankenversicherungen. Nebenbei würde ich bei einem Monat das Risiko durchaus eingehen...

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