Bürgschaft für Wohnung

  • Hallo!


    Vor ein paar Jahren habe ich mit 2 Kollegen eine WG gegründet, dazu mußten meine Eltern eine Bürgschaft abgeben.
    Jetzt bin ich aus der WG ausgezogen und ein anderer ist für mich in den Mietvertrag eingetreten.


    Jetzt würde ich gerne wissen was mit der Bürgschaft passiert. Ist die Bürgschaft damit automatisch erloschen?
    Oder muss die Bürgschaft an mich zurück geschickt werden?
    Oder muss man eine Art Aufhebungsvertrag machen?


    Wäre super, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte, da meine Eltern das Ganze etwas unentspannt sehen :rolleyes:

  • Da es sich bei einer Buergschaft um eine akzessorische Sicherheit handelt, erlischt der Anspruch mit dem Erloeschen der Hauptschuld. Wenn Dein Mietvertrag aufgeloest wurde, besteht somit keine Schuld mehr, somit hat der Glaeubiger keinen Anspruch mehr aus der Sicherheit.


    An Deiner Stelle wuerde ich mir allerdings eine Urkunde ausstellen lassen, dass der Buerge aus seiner Haftungssicherheit entlassen wurde.


    greetz,
    autares

  • Ich würde das als Elternschaft ebenfalls unentspannt sehen. So eine Bürgschaft besteht nämlich weiterhin, d.h. sie können im Ernstfall immer noch herangezogen werden, obwohl du nicht mehr da wohnst.


    Zurückziehen ist auch nicht drin, schließlich ist es Sicherheit für den Bürgschaftsnehmer. Also kann die Bürgschaft nur in gegenseitigem Einverständnis (bei Nichtkaufleuten nur schriftlich) aufgehoben werden.


    Mach das aber schnell, sonst sitzt du bzw. deine Eltern evtl. in der Patsche...


    autares: woher ersiehst du, dass die Hauptschuld weg ist?

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • Hey! Am einfachsten ist es, wenn Dein Nachmieter den Anteil der Bürgschaft, den Du/Deine Eltern eingezahlt haben, Dir in die Hand drückt oder überweist- evtl. Zinsen musste mit ihm klären. wenn Du aus dem Vertrag raus bist, hast Du auch Anspruch auf Dein Geld. Die Bürgschaft ist dann Sache des Nachmieters.
    Greetz, Norbert

    Alles wird gut.

  • Re: Bürgschaft für Wohnung



    Ach so... :gpaul:
    Dann ist es nicht so, wie in meinem Posting oben...
    Du stehst wirklich noch in der Pflicht!
    Würde mich trotzdem privat mit dem Nachfolger einigen...
    Sorry, Norbert

    Alles wird gut.

  • Zitat

    Original geschrieben von parabuthus
    Hey! Am einfachsten ist es, wenn Dein Nachmieter den Anteil der Bürgschaft, den Du/Deine Eltern eingezahlt haben, Dir in die Hand drückt oder überweist- evtl. Zinsen musste mit ihm klären. wenn Du aus dem Vertrag raus bist, hast Du auch Anspruch auf Dein Geld. Die Bürgschaft ist dann Sache des Nachmieters.
    Greetz, Norbert


    Du verwechselst Pfandrecht mit Buergschaft. Bei einer Buergschaft wird nichts eingezahlt. Im Grunde genommen ist eine Buergschaft nur eine Urkunde, auf der soetwas stehen sollte wie: "Wir (die Eltern) uebernehmen hiermit eine selbstschuldnerische Buergschaft fuer unseren Sohn in Hoehe von ...DM"


    greetz,
    autares

  • Ich habe jetzt das Original der Bürgschaft wieder!


    Ist die Sache damit gegessen oder muss das ganze irgendwie aufgehoben werden, da es ja sein könnte das die Gegenseite noch Kopien der Bürgschaft (selbstschuldneische Bürgschaft) hat.


    Danke!

  • Zitat

    Original geschrieben von Betonmischer
    Ich habe jetzt das Original der Bürgschaft wieder!


    Ist die Sache damit gegessen oder muss das ganze irgendwie aufgehoben werden, da es ja sein könnte das die Gegenseite noch Kopien der Bürgschaft (selbstschuldneische Bürgschaft) hat.


    Danke!


    Damit ist alles erledigt. :top:


    Gruß,
    nutellatoast

  • Aus aktuellem Anlass hole ich den Thread hier mal wieder hoch. :)


    Thema Mietbürgschaft: Ich finde bei Google leider keine guten, seriösen Quellen dazu,die mir meine Frage beantwortet. Ich interessiere mich für eine Wohnung, der Vermieter (eine Immobilienverwaltungsgesellschaft) hat aber anklingen lassen, dass ihm eine Bürgschaft meiner Eltern recht wäre (oder meine Eltern könnten die Miete übernehmen). Jetzt ist die Frage: Macht man so was?
    Grundsätzlich gibt es überhaupt kein Problem, die Miete zu bezahlen, auch von meiner Seite her. Wenn es denn eines gäbe, wären die Kosten durch die Miete auch für meine Eltern kein Problem - eine Jahreskaltmiete wäre weniger als 4000 Euro, also nicht existenzbedrohend.
    Die Frage ist eher: Welche Kosten können da noch durchschlagen? Ich habe keine Lust, dass mir die Bude aus Versehen überm Kopf zusammenbricht und der Vermieter sich dann am Haus meiner Eltern schadlos halten kann.

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

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