ZitatOriginal geschrieben von xoduz
Ich habe wie gesagt nur keine Lust bei plötzlichem Wandbruch, Wasserschaden o. ä. für die plötzliche Auflösung des Rentenfonds zu sorgen..
Wandbruch ist Sache des Vermieters (es sei denn, Du fängst selbst das Randalieren an) und Wasserschaden ist i.d.R. in Deiner Haftpflicht (bzw. wenn Du mitversichert bist, in der Deiner Eltern) mit drin. Als Mieter hat man in Deutschland bekanntlicher Weise nicht allzuviel zu befürchten.
Ohne jetzt Details zu kennen gehe ich davon aus, dass Dein Vermieter die Bürgschaft sowieso nur auf die Miete und eventuelle Räumungs- bzw. Renovierungskosten bezieht, die bei entsprechenden Mietern auch bei kleinen Wohnungen schnell dem Betrag eines Kleinwagens entsprechen.