Bürgschaft für Wohnung

  • Zitat

    Original geschrieben von xoduz
    Ich habe wie gesagt nur keine Lust bei plötzlichem Wandbruch, Wasserschaden o. ä. für die plötzliche Auflösung des Rentenfonds zu sorgen..


    Wandbruch ist Sache des Vermieters (es sei denn, Du fängst selbst das Randalieren an) und Wasserschaden ist i.d.R. in Deiner Haftpflicht (bzw. wenn Du mitversichert bist, in der Deiner Eltern) mit drin. Als Mieter hat man in Deutschland bekanntlicher Weise nicht allzuviel zu befürchten.
    Ohne jetzt Details zu kennen gehe ich davon aus, dass Dein Vermieter die Bürgschaft sowieso nur auf die Miete und eventuelle Räumungs- bzw. Renovierungskosten bezieht, die bei entsprechenden Mietern auch bei kleinen Wohnungen schnell dem Betrag eines Kleinwagens entsprechen.

  • So einen Thread hatten wir schon mal bei TT dort hab ich auch schon meine Meinung zu solchen Halsabschneidern von Vermietern gepostet ... ich denke Kaution muss reichen, und würde nen anderen Vermieter suchen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    So einen Thread hatten wir schon mal bei TT dort hab ich auch schon meine Meinung zu solchen Halsabschneidern von Vermietern gepostet ... ich denke Kaution muss reichen, und würde nen anderen Vermieter suchen.


    Tja, sagt sich so einfach. Ich hab mal vor ein paar Jahren in Muenchen
    gearbeitet. Die Wohnungssuche war ein graus, zur Wohnungsbesichtigung
    kamen ca. 20 Parteien. Wenn der Vermieter utopische Forderungen stellt
    gibt's dann immer einen der sie erfuellt.
    Und wenn Du eine Wohnung dringend brauchst, gibst Du halt die 5 Monatsmieten Kaution,
    auch wenns nicht rechtens ist. (Willst Du den Mietvertrag einklagen? Dann kriegst Du halt die Wohnung
    nicht, aber nicht wegen der 5 Monatsmieten, sondern aus einem anderen
    Grund)

  • Zitat

    Original geschrieben von Andy-song
    Und wenn Du eine Wohnung dringend brauchst, gibst Du halt die 5 Monatsmieten Kaution


    Hier gehts ja nicht um eine überhöhte Kaution, sondern nur darum, dass der Vermieter jemanden hat, der dafür geradesteht, wenn der Mieter Mist baut - sei es, dass er die Miete nicht zahlt, die Wohnung verwüstet, einfach untertaucht und seinen gesamten Müll hinterlässt. Soetwas kommt leider oft genug vor.


  • Es ist momentan zwar immernoch schweineteuer in München, aber die Massenbesichtigungen gibt es momentan nicht mehr wie noch vor 4-5 Jahren. Trotzdem läßt man in M immernoch die Hosen runter beim Mietvertrag, da werden selbstverständlich die Verdienstbescheinigungen (am besten des ganzen letzten Jahres :) ) erwartet und eine Bankbestätigung der Finanzkraft ist auch gern gesehen. Nicht zu vergessen die Adresse und Telefonnummer aller bisherigen Vermieter ;)


    xoduz
    Wenn die vermietende Gesellschaft meint, daß du nicht genug Geld selbst verdienst, dann würde ich anbieten, daß deine Eltern für Forderungen, die nicht (mehr) aus der Kaution erfüllt werden können, ggf. bis zu 3 Monatsmieten bürgen würden. Wenn das nicht reicht, dann weiß ich auch nicht.
    Einer Gesellschaft hat während meiner Studienzeit eine schriftliche Bestätigung meiner Eltern, daß sie meinen Lebensunterhalt bestreiten, gereicht.

  • hallo,


    meine frage passt zwar nicht 100% hierhin, aber was besseres hatte ich jetzt nicht gefunden.


    darf man als bürge über einen kredit die kontoauszüge von der bank anfordern?


    in "meinem" fall bürgt person A für person B bei der xyz bank für einen kredit,
    person B verweigert aber die kontoeinsicht :rolleyes:


    infolge dessen kennt person A nicht den aktuellen aussenstand

    NoxX

  • Zitat

    Original geschrieben von NoxX
    in "meinem" fall bürgt person A für person B bei der xyz bank für einen kredit,
    person B verweigert aber die kontoeinsicht :rolleyes:


    infolge dessen kennt person A nicht den aktuellen aussenstand


    IMHO besteht bei einer Bürgschaft KEINE Verpflichtung zur offenlegung der Konten.


    Allerdings würde das für mich im Umkehrschluss heißen, das ich nicht Bürgen würde...

  • Zitat

    Original geschrieben von The_Best
    IMHO besteht bei einer Bürgschaft KEINE Verpflichtung zur offenlegung der Konten.


    auch nicht bei der bank? :confused:
    irgendwie finde ich dazu nix bei google :(
    mich würde halt interessieren, ob person A (der bürge) zur bank gehen kann und
    einblick in die kontoauszüge bzw dem kontostand erhält?


    Zitat

    Original geschrieben von The_Best Allerdings würde das für mich im Umkehrschluss heißen, das ich nicht Bürgen würde...


    man sagt ja nicht ohne grund das bei geld die freunschaft auffhört...

    NoxX

  • Zitat

    Original geschrieben von NoxX
    mich würde halt interessieren, ob person A (der bürge) zur bank gehen kann und
    einblick in die kontoauszüge bzw dem kontostand erhält?


    ok, ich denke ich habs endlich gefunden
    http://www.kredit-consultant.de/buergschaft.html

    Zitat

    Wenn sich der Bürge über die Höhe der gegenwärtigen Verbindlichkeit bei der Bank erkundigt, kann diese ihm die Auskunft verweigern und ihn auf den Schuldner verweisen, insbesondere, wenn in der Bürgschaftserklärung beispielsweise folgender Satz enthalten ist: Ich werde mich über den jeweiligen Stand der Hauptschuld gegebenenfalls beim Hauptschuldner selbst unterrichten. Empfehlenswert wäre deshalb eine Erklärung des Schuldners an seine Bank, dass diese dem Bürgen gegenüber vom Bankgeheimnis befreit ist.


    sieht also evtl nicht ganz so gut aus :(

    NoxX

  • nicht nur eventuell. Ohne Vollmacht keine Auskunft. Ganz simpel.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

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