Eine anzeige zieht normalerweise Korrespondenz nach sich die ich meinem Anwalt überlassen würde. Ich zeige ja jemanden wegen Sachbeschädigung an, das landet dann doch zwangsläufig vor Gericht.
Flyer/Werbung unterm Scheibenwischer - Legal?
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Nicht unbedingt. Wenn ich jemanden bei der Polizei wegen Sachbeschädigung anzeige, hat das mit Anwalt und Gericht erstmal noch gar nichts zu tun. Den Aufwand wärs mir dann in der Tat nicht Wert - es sei denn, es wäre wirklich ein echter Schaden entstanden.
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Zitat
Original geschrieben von BigBlue007
Den Aufwand wärs mir dann in der Tat nicht Wert - es sei denn, es wäre wirklich ein echter Schaden entstanden.Ja eben, dann sieht die Sache doch schon wieder ganz anders aus. Sollten irgendwelche Killerflyer doch den Lack wegätzen wie Taubenkot, dann steht das doch in einem ganz anderen Licht. Unter diesen Umständen wäre es natürlich nachvollziehbar.
Aber wegen abwaschbarer Flecken eine Anzeige zu erstatten finde ich lächerlich.
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So manch juristische (Laien)-Wertung ist immer faszinierend
Eine Anzeige kann man sich getrost sparen, da (wenn auch mit Aufwand) entfernbare Reste keine Substanzverletzung darstellen und somit keine Tatbestandsverwirklichung vorliegt. Ferner gibt es auch keine fahrlässige Sachbeschädigung - und Vorsatz dürfte schwer nachzuweisen seinLetztlich kenne ich das Problem auch. Damals musste ich nach der Uni immer erst einmal ums Auto und es von dem Müll befreien. Bei Regen dann eben das Klebe-Problem. Manchmal half nur eine Bürste mit viel Wasser.
Bayernpeter
In letzter Zeit sind Deine Kommentare in den Threads auffällig "frustig", und das nicht nur in den Schnäppchen-Threads, wenn gelabert wird - ist mir nur so aufgefallen... -
Ich musste beruflich ein Jahr neben einer Flyer-freundlichen Firma parken. Mehrmals die Woche klebte bei jeder Witterung deren Werbung am Auto. Daher kann ich die Verärgerung absolut nachvollziehen.
Freundliche Unterlassungsaufforderungen brachten nichts, da immer andere Azubis losgeschickt wurden. Erst das geschredderte Papier auf den Tresen hatte nachhaltige Wirkung.
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Hi,
finde das auch nervig.Und mit Verlaub geradezu ätzend, wenn einige hier ihren Müll von ihrem Auto anscheinend (zumindest verstehe ich die Posts so) auf die Straße werfen!
greetz
cm -
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Ich werfe nicht meinen Müll auf die Straße sondern deren Müll. Ich will auch nicht das da jemand an meinen Wagen rumfummelt. Wenns 1x im Monat wäre wärs ja noch zu ertragen...
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Hi BB007, für Dich mag es zwar so sein, jedoch nicht nach dem Strafgesetzbuch. Eine Sachbeschädigung erfordert danach zumindest eine "Beschädigung" d.h. Substanzverletzung.
Daher war bis vor nicht allzu langer Zeit Grafitti an Zügen häufig nicht strafbar, bis zur Einführung des §303 Abs.2 StGB ("Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.) Bei abwaschbaren Resten kaum einschlägig, bei penetranten Aufklebern ab einer gewissen Grösse unter UmständenEdit: Daniel_23
Dass am Auto hantiert wurde, änderst Du auch nicht mehr durch das wegwerfen. Das Stadtbild kann nichts für deren nervige Werbung. -
Die Frage bleibt aber: Braucht man unter Umständen eine Genehmigung der Stadt für das Verteilen?
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