ZitatOriginal geschrieben von s-elch
Bei mir kam die Rechnung einen Tag vor der Lieferung. Wird also wahrscheinlich auch nicht lange dauern, bis die bei Dir eintrudelt.
Wegen des Auspackens: Die Versender schreiben oft etwas von "Schadensersatzpflicht können sie nur verhindern, indem sie den Kaufgegenstand nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen". Ganz up to date bin ich dabei nicht: Einerseits wurde meines Wissens dieser Satz so abgelehnt und bejaht, dass man den Kaufgegenstand immer normal in Gebrauch nehmen darf und dafür keine Kosten auferlegt bekommen kann. Irgendwann hat aber auch mal ein Gericht entschieden, man dürfe die Kaufsache nur so behandeln, wie man sie vor dem Kauf in einem Ladengeschäft hätte nutzen/gebrauchen können ...
Vielleicht weiß da wer anders mehr drüber?
Grundsätzlich hat der Verbraucher eine durch das Auspacken und die Erstingebrauchnahme entstandene Wertminderung zu ersetzen, wenn er
1. Auf diese Rechtsfolge von Unternehmer bis spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsschluss hingewiesen wurde, und
2. Eine Möglichkeit aufgezeigt worden ist, diese Rechtsfolge zu vermeiden.
Der fernabsatzgeschäftswiderrufende Verbraucher haftet also strenger als z.B. ein aufgrund gesetlichen Rücktrittsrechts Zurücktretender.
Das gilt aber wiederum nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung des Artikels zurückzuführen ist.
In der Gesetzesbegründung gibt es das Buchauspackbeispiel: Packt der Verbraucher ein in Folie eingeschweißtes Buch aus, ist dies noch im Rahmen des ihm zustehenden Prüfungsrechts. Lässt sich doch wunderbar auf die SD-Karte übertragen.
Ich habe die Neckermann email nicht vorliegen, wenn dort auf diese Rechtsfolge nicht hingewiesen wurde, kann "eh nichts passieren". Angaben dazu auf der Homepage genügen der Textform nicht.