ZitatOriginal geschrieben von booner
Oder würdest du von einem Käufer, bei dem du dir den Barkaufpreis persönlich abholst verlangen wollen, dein Geldscheinprüfgerät anschließen zu dürfen und mal eben von seinem Telefon aus bei der Bundesbank anrufen zu dürfen, um zu überprüfen ob die Scheine gestohlen gemeldet sind?
Was wieder einmal beweist, dass nicht alles, was hinkt, ein Vergleich ist...
ZitatEin Richter ist in seiner Beweiswürdigung frei aber ansonsten an Recht und Gesetz gebunden. Die Sachlage ist mehr als übersichtlich, bei den relevanten Normen fallen mir ebenfalls keine Lücken oder auslegungsbedürftige Tatbestandsmerkmale ein. Was Salesch & Co. da jetzt machen würden weiß ich nicht, vielleicht das was du geschrieben hast?
Ich wiederhole es gerne nochmal: Es gibt kein Gesetz, aus welchem der Verkäufer in einem Fall wie diesem hier explizit ableiten könnte, dass er dem Käufer einen kurzen Funktionstest verweigern könnte. Es gibt "nur" umgekehrt auch kein Gesetz, welches ihn dazu verpflichten würde. Was ein Richter (und zwar durchaus ein "Richtiger", wobei Fr. Salesch IMHO sogar auch eine echte Richterin ist ) daraus machen KÖNNTE, habe ich weiter oben bereits gesagt. Wenn Du allein schon das pure Bestehen dieser Möglichkeit, dass ein Richter die Sache so auslegen könnte, als 100%ig ausgeschlossen darstellst, dann sei an dieser Stelle ernsthafter Zweifel an Deiner Fachkompetenz angemeldet.
ZitatAnsonsten komme ich morgen nach BW und leih mir mal deine Freundin aus, wenn du mir nicht schnell genug einen § nennst, aufgrunddessen du mir das verweigern kannst.
Jo, mach mal - komm mal nach BW. Da verpasst Du mich um gerade mal ca. 300km...
ZitatWeltfremd sind die Käufer, die blindlings zweifelhafte Gebrauchtware mit Haftungsausschluss kaufen und dann Wunder erwarten.
Wer bitteschön erwartet irgendwelche Wunder? :confused:
ZitatWer ist denn gezwungen, bei ebay zu kaufen?
Keiner. Darum gehts doch aber gar nicht... :confused:
ZitatGeh doch mal zum Media Markt, kauf einen neuen Fernseher und verlange Strom und Antenne im Markt. Selbst dort wird man dich blöd anschauen oder es dir gar verwehren.
Und schon wieder verirrst Du Dich in einem völlig untauglichen, mit der Ausgangslage nichts zu tun habenden Vergleich. Im MM kann ich die Ware nämlich, wenn sie nicht funktioniert, einfach in den Markt zurücktragen und Nachbesserung bzw. Wandlung verlangen. Das kann ich bei einem Privatkauf via ebay nicht - zumindest nicht so ohne Weiteres. Deswegen hätte ich in einem MM überhaupt kein Problem damit, dass mein neuer TV nicht ausgepackt wird. Ganz im Gegenteil - ich würde das gar nicht wollen, dass so ein MM-Fuzzi seine Griffel an mein schönes originalverpacktes Neugerät legt. Das will ich zu Hause schön selber machen.
ZitatEntweder ich plane das Risiko mit ein, mangelhafte Ware zu bekommen und nicht gegen den Verkäufer vorgehen zu können oder ich kaufe dort nicht.
Oder ich gehe halt bei der Möglichkeit, die Ware abholen zu können, davon aus, dass ich sie dann noch kurz in Augenschein nehmen kann. So wie ich das auch JEDEM ebay-Käufer anbiete und wie ich es auch als Käufer (habe auch durchaus schon ab und zu persönlich was abgeholt) noch nie anders erlebt habe. Was für mich persönlich ein Grund mehr wäre, bei so einem Typen wie dem VK aus dieser Auktion hier mehr als argwöhnisch zu sein.