ZitatOriginal geschrieben von oern1
Bin ich hier genau anderer Meinung.
Nach dem Sprichwort: "Wer viel fragt, geht viel fehl"
Oder aber:
Wer, wie was, wieso, weshalb, warum,
wer nicht fragt, bleibt dumm!
ZitatOriginal geschrieben von oern1
Solange Du nicht bezahlt hast bist Du in der stärkeren Position.
Ich wäre hingefahren und wenn er den Test nicht zuläßt (nur Strom, Testbild), kann er Ihn neu versteigern.
Klingt nach einer lex oern.Was ist denn mit den eBay-Statuten?
ZitatOriginal geschrieben von oern1
Und vergesst doch die ganze Rechtstheorie, in der Praxis ist das meiste nicht durchsetzbar oder mit solchen (Zeit, etc.-) Aufwand verbunden, dass dies keiner durchzieht. So schön es mit den Ansprüchen auch sein mag...
Auch wenn du der Meinung bist, vorhandene Rechte bestehen nur auf dem Papier, solltest du da nicht von dir auf alle anderen schliessen. Eine Verurteilung als Spaßbieter bei einer Auktion von privat zu privat kann ganz schön teuer werden.
ZitatOriginal geschrieben von oern1
Der gesunde Menschenverstand ist immer am besten. Man frage sich einfach, was man in dessen Situation machen würde...
Ich würde die Sache meinem Anwalt übergeben und dich verklagen, aus dem einfachen Grunde, dass du damit dann meiner Meinung nach nicht durchkommen dürftest.
Außerdem ist wohl kaum die Reaktion eines jeden einzelnen so einfach vorhersehbar, oder?