Funktioniert der Fernseher?
Hälst Du uns bitte auf dem laufendem?
Bess demnähx,
Carsten
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Funktioniert der Fernseher?
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Bess demnähx,
Carsten
ZitatOriginal geschrieben von Butterfly
Funktioniert der Fernseher?
Hälst Du uns bitte auf dem laufendem?
Bess demnähx,
Carsten
Bin auch schon ganz gespannt ....
Ich sehe schon die Schlagzeile in der BILD von morgen:
Ebayer bei Preisverhandlungen durch herabstürzenden Fernseher erschlagen worden!
Und auf Seite 2: "BILD sprach mit dem Ebay-Papst! Die sichersten Tips und Tricks für erfolgreiches Nachverhandeln bei Ebay-Käufen!"
Hi @ll,
ich kann mich hier den meisten nur anschließen: ich wäre auch nicht begeistert, wenn ich alles ab- und umräumen müßte, nur weil jemand einen Fernseher kurz testen will. Nur der Tip für alle für's nächste Mal: Vor Abgabe des Gebots eine Nachricht an den Verkäufer senden und nachfragen.
Ich hab vor einigen Monaten selbst bei ebay nach einem 120-Liter-Aquarium gesucht. Abholung ist bei dem Gewicht und der Größe logisch aber ich hatte mir mehrere Angebote mit etwas längerer Laufzeit rausgesucht und dann die Verkäufer angeschrieben, ob es möglich wäre, bei Abholung eine Dichtheitsprobe durchzuführen. Fast alle waren damit einverstanden und ich hab den Kauf bis heute nicht bereut.
Fazit: genauso wie ebay es immer empfiehlt: Fragen vor Abgabe des Gebots klären!
Greetz,
tisca
ZitatOriginal geschrieben von DexSTAR
Wer bei ebay was verkaufen will und dann solche Problem damit hat, dass der Fernseher einmal getestet wird, soll nicht bei Ebay verkaufen.
Man könnte aber auch sagen, dass wer mit den Autkionsbedingungen nicht einverstanden ist, gar nicht erst ein Angebot abgeben sollte.
ZitatOriginal geschrieben von tiscalino
...
Fazit: genauso wie ebay es immer empfiehlt: Fragen vor Abgabe des Gebots klären!
Greetz,
tisca
Bin ich hier genau anderer Meinung.
Nach dem Sprichwort: "Wer viel fragt, geht viel fehl"
Solange Du nicht bezahlt hast bist Du in der stärkeren Position.
Ich wäre hingefahren und wenn er den Test nicht zuläßt (nur Strom, Testbild), kann er Ihn neu versteigern.
Und vergesst doch die ganze Rechtstheorie, in der Praxis ist das meiste nicht durchsetzbar oder mit solchen (Zeit, etc.-) Aufwand verbunden, dass dies keiner durchzieht. So schön es mit den Ansprüchen auch sein mag...
Der gesunde Menschenverstand ist immer am besten. Man frage sich einfach, was man in dessen Situation machen würde...
Gruß Oern1
ZitatOriginal geschrieben von oern1
Solange Du nicht bezahlt hast bist Du in der stärkeren Position.
Ich wäre hingefahren und wenn er den Test nicht zuläßt (nur Strom, Testbild), kann er Ihn neu versteigern.
Wenn du mit einer negativen Bewertung leben kannst....
ZitatOriginal geschrieben von Braindead
Wenn du mit einer negativen Bewertung leben kannst....
Wieder erst in den anderen hineinversetzen!
Ich als Käufer kann jedenfalls besser mit einer negativen leben, als er als Verkäufer!
Meiner Meinung nach ist es eine Frecheit nach Gebotsabgabe noch Forderungen gegen den VK zu stellen. Wenn man zu dumm, naiv oder faul ist, vor Gebotsabgabe zu fragen, ob das Gerät vor Ort getestet werden kann, hat man selber Schuld.
Dies sind genau die Kandidaten, die auch ständig im Biete nachfragen, ob bei einem Angebot was am Preis gedreht werden kann.
Wer etwas nicht haben will, so wie es angeboten wird, soll sich von Marktplätzen wie Ebay vernhalten und nach Kleinanzeigen in der Zeitung suchen - aber nein, die Angebote sind dann wieder zu teuer.
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