Ebay: Darf gebr. Artikel bei Abholung vorher getestet werden ?

  • Ablehnung eines Funktionstests bei Abholung und mehrmaliges Pochen darauf, dass der Fernseher funktioniert, lässt aber schon davon ausgehen, dass der Verkäufer genau über den Zustand des Fernsehers Bescheid weiß.


    In diesem Fall würde ich zwar auch davon ausgehen, dass der Verkäufer das einfach nur nicht will, aber meiner Meinung nach macht er sich damit eher verdächtig. Denn anscheined scheint er ja selbst doch daran zu zweifeln, dass der Fernseher 100% in Ordnung ist.

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  • Zitat

    Original geschrieben von DexSTAR
    Denn anscheined scheint er ja selbst doch daran zu zweifeln, dass der Fernseher 100% in Ordnung ist.


    Das ist doch der größte Quatsch hinterm Mond. Überleg doch mal selbst. Selbst wenn du kein Problem damit hast, jeden Wildfremden Ebayer bei dir reinzulassen, mag es anderen eben so gehen, dass sie es nicht möchten. Verständlich, oder? Oder muss man jetzt schon eine Ladenfläche/Präsentationsfläche vorweisen bevor man bei Ebay was verkauft? :confused:


    Ich würde es auch nicht wollen. Wenn ich meine Angaben bei Ebay mache, haben sie schon seine Gültigkeit. Und wenn etwas nicht stimmt, kann man sich immer noch mit mir in Verbindung setzen.

  • Man muß sich schlicht und einfach darüber im Klaren sein - das wird einem jeder häufige Ebay-Nutzer sagen - daß es dort ständig zu irgendwelchen Problemen kommt und sich, weiß der Geier warum, bei Ebay sehr, sehr viele Deppen tummeln.


    Insofern ist man immer klug beraten wenn man selber sozusagen "auf der sicheren Seite bleibt", also keine Geschäfte macht, bei denen womöglich im Nachhinein irgendwelche Unklarheiten auftauchen.


    In diesem Fall heißt das pragmatisch: Fernseher vor dem Kauf testen, oder Schlüsse daraus ziehen wenn der Verkäufer das nicht zuläßt. Ob man dann folgert daß man über's Ohr gehauen werden soll oder ob der Verkäufer einfach nur keinen in der Wohnung haben will - das muß man dann abwägen.


    Aber ich würde bei Ebay keinen Kaufvertrag machen (indem ich etwas ersteigere) wenn ich mir nicht sicher sein kann daß es später problemfrei abläuft.


    Die Rechtslage - obwohl ja auch schon umstritten - ist immer nur die eine Seite. Selbst wenn man im Recht ist nutzt einem das nicht immer. Recht haben ist nicht Recht bekommen, und wer will überhaupt Scherereien haben... selbst wenn man im Recht ist.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus
    In diesem Fall heißt das pragmatisch: Fernseher vor dem Kauf testen [...]


    In diesem Fall kommt das etwas spät, denn vor dem Kauf ist vor dem Ersteigen nicht vor dem Abholen. :)

  • tja. Solche Fragen stellt man normalerweise ja auch VOR dem Ende einer Auktion bzw. Abgabe eines Gebotes...

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Man muß sich schlicht und einfach darüber im Klaren sein - das wird einem jeder häufige Ebay-Nutzer sagen - daß es dort ständig zu irgendwelchen Problemen kommt und sich, weiß der Geier warum, bei Ebay sehr, sehr viele Deppen tummeln.


    Insofern ist man immer klug beraten wenn man selber sozusagen "auf der sicheren Seite bleibt", also keine Geschäfte macht, bei denen womöglich im Nachhinein irgendwelche Unklarheiten auftauchen.
    ...


    aus sicht des vk heißt das aber viell. auch:


    da kommt einer den ich nicht kenne, den will ich nicht in der wohnung haben. wenn der jetzt erst noch begutachten will (was vorher nicht explizit ausgemacht war), dann doch nur um rumzumäkeln & den preis zu drücken, obwohl alles wie beschrieben stimmt & gekauft wurde...

    "Wer immer und überall erreichbar sein muß gehört zum Personal", Horst Schroth - Herrenabend 2000
    "Das mit der Demokratie ist damals falsch verstanden worden. Man kann zu allem eine Meinung haben, man muß aber nicht. Daher gilt: Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten!", Dieter Nuhr - http://www.nuhr.de
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  • Genau das - und deswegen habe ich ja in meinem ersten Posting in diesem Thread gleich die Frage aufgeworfen bzw. angemerkt daß ein nachträgliches Ausprobieren doch nur dem Zweck dienen kann ggf. nachverhandeln zu wollen...

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • und ich hab mich schon gewundert, dass sich die paragraphenreiter erst auf seite 2 zu wort gemeldet haben...ihr seid schon ein lustiges völkchen :rolleyes:


    ansonsten: wenn er nicht will, dass du ihn testest, dann gehts auch nicht. wie hier schon gesagt, wenn er ihn dir schicken würde, könntest du ihn vorher auch nicht testen und müsstest dich auf seine angaben in der auktion verlassen!

  • Wenn der Verkäufer, genauso wie andere Nutzer hier scheinbar soviel Angst vor zwischenmenschlichem Kontakt haben, sollten sie nicht bei ebay die Option "Selbstabholung" anbieten.


    Wenn er ihn nicht in die Wohnung lassen will und den Fernseher im Keller hat, wird sich dort sicher eine Steckdose finden, an der mal eben kurz geguckt wird ob der Fernseher angeht, ich bezweifel dass WRipley da ausführlich jede Funktion testen will.


    Btw. das Argument bei Versand kann man das auch vorher nicht überprüfen ist total hirnrissig, da der Gefahrenübergang auch erst bei Übergabe der Ware vom Paketzusteller zum Kunden an den Käufer übergeht. Da kann der Käufer dann aber auch im Beisein des Paketzustellers das Paket öffnen und gucken ob die Ware i.O. ist, ansonsten defekt und der Verkäufer muss Nachbessern.


    Wenn er den Fernseher abholt und dann mitnimmt, kann der Verkäufer auf falschen Transport verweisen und somit war es das dann für den Käufer.


    Also wie gesagt. Wer bei ebay was verkaufen will und dann solche Problem damit hat, dass der Fernseher einmal getestet wird, soll nicht bei Ebay verkaufen.

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  • Faslch, der Zeitpunkt des Gefahrenfahrenüberganges liegt an, wenn der Verkäufer das Paket an den Frachtführer übergibt. VOn diesem Moment an ist der Käufer in den Popo gebissen, es sei denn, der Frachtführer wurde versichert.



    Nachschau halten, und den Paketzusteller als Zeugen zu benutzenwird in der Regel nicht funktionieren, da das Paket nur ausgehändigt wird, wenn der Gefahrenübergang erfolgt ist.
    Im Klartext: Nach der Übergabe, und da ist eine Rückgabe des Paketes an den FF ausgeschlossen.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

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