Ja, ich glaube auch das eer im recht ist. ABer es wird schon passen
Ebay: Darf gebr. Artikel bei Abholung vorher getestet werden ?
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Wer ich der Verkäufer würde ich genauso reagieren.
Zitat
Unter fairen Geschäftspartnern ist ein Funktionstest absolut nicht ungewöhnlich.
Man muss immer berücksichtigen, so vermute ich jedenfalls, dass es sich um ein Privatverkauf handelt. Dafür benötigt man nicht die Knigge und Erfahrung eines Geschäftsmanns nur um einen Kauf abzuwickeln.Ich würd den Fernseher einpacken und wenn was dran ist ggf. mit dem Verkäufer in Verbindung treten. Blöd nur, dass es jetzt dann so ausschaut, als würdest du das bewußt machen um den Preis zu drücken (sofern wirklich ein defekt vorliegt).
Gruß,
Dominik -
Zitat
Original geschrieben von Masche66
Aufgrund der vorgenannte Argumente besteht zwar kein Anspruch auf die Funtkionsüberprüfung des Fernsehers (würde ich auch nicht zu lassen), aber aus einer Nachfrage beim Verkäufer zu erschließen, dass es sich um mutmaßlich um einen "unsympathischen Ebayer" handelt, geht etwas zu weit.Ich finde es wichtig, hier im Forum (von mir aus auch im Ebay-Problem-Thread) blamagefrei genau solche Probleme anzusprechen. Er fragt ja, weil er es nicht weiß.
Manchmal drängt sich mir der Eindruck auf, hier werden Threads einzig und allein mit der Motivation studiert, den Ersteller zu maßregeln.
Hi,
es ging mir sicher nicht darum jemanden nur aus Prinzip zu maßregeln und entschuldige mich auch insofern bei Walter als er ja wirklich sympathisch rüberkommt.
Meine negative Einstellung beruht auf den Erfahrungen meiner Freundin, ein herzenzguter Mensch, die nun wirklich immer alles getan und viel zurückgesteckt hat. Trotzdem kann man es vielen Ebayern nicht Recht machen, die Leute kommen mit den abstrusesten und abgefahrendsten Ideen.
In diesem Fall dürfte das ein Privatverkauf ohne Garantie und Gewährleistung sein. Daraus ergibt sich daß man hier "die Katze im Sack" kauft. Auch wenn da steht daß der Fernseher OK wäre trägt man selber das Risiko falls es nicht so ist.
Nehmen wir mal an daß das Gerät nicht funktioniert... Was dann? Dann gibt es ein Problem weil der Verkäufer sein Geld und den Fernseher aus dem Keller haben will, und Walter will nicht zahlen und sein Geld halten. Menschlich verständlich, aber rechtlich nicht haltbar.
Wenn man Bedenken hat muß man entweder vorher einen Besichtigungstermin machen oder das Risiko eingehen - oder nicht von privat bei Ebay kaufen.
Das Problem ist hier einfach daß, wenn etwas nicht ganz glatt läuft, Nachverhandlungen und Ärger vorprogrammiert sind, obwohl der Kaufvertrag steht und eine Gewährleistung nicht besteht (ich gehe davon aus daß die entsprechende Klausel im Angebot steht).
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Zitat
Original geschrieben von Printus
Nehmen wir mal an daß das Gerät nicht funktioniert... Was dann? Dann gibt es ein Problem weil der Verkäufer sein Geld und den Fernseher aus dem Keller haben will, und Walter will nicht zahlen und sein Geld halten. Menschlich verständlich, aber rechtlich nicht haltbar.Warum sollte das rechtlich nicht haltbar sein?!
Die beiden haben einen Kaufvertrag über einen Fernseher in einem "Top Zustand und 100% in Ordnung" geschlossen.
Die Leistung ist Zug um Zug zu erbringen.
Kann der Verkäufer nicht leisten, erhält er auch kein Geld bzw. hat er das Geld schon erhalten, dann muss er auch leisten... - was ihm bei einem defekten Fernseher schwer fallen dürfte.
Vengo
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Ist mal interessant die verschiedene Meinung zu hören.
Dafür erstmal Thanks.
Aber hätte ich ihn testen dürfen, und er würde nicht funktionieren, so wie beschrieben, hätte ich Ihn natürlich nicht genommen.
Ich hätte nicht verhandelt oder gedrückt, was bei der Art der Ware auch sehr sein dürfte, weil man die Kosten der Reparatur nicht kennen würde.
Wäre jetzt z.B. irgentetwas nicht gehen, was wirklich wichtig wäre,
hätte ich ihn in diesem Fall wahrscheinlich trotzdem genommen.
Aber wie gesagt, ich habe vorher nicht darüber mit gesprochen, da die Auktion nicht mehr lange lief. Deswegen mein Problem.
Ich habe selber, was natürlich nicht von anderen Ebayern zu erwarten ist,
freiwillig, wenn jemand meinte das meine Beschreibung nicht zutrefflich war,
was sehr selten der Fall war, die Ware auf meine Kosten und Versanderstattung meinerseits, zurück genommen.
Dazu muss ich aber sagen, dass es keiner wahr genommen hat, aber für das Angebot dankbar war, und mich positiv bewertet hat.
Kahm bei über 100 Verkäufen (privat) glaube ich zweimal vor.
Naja -
Hi,
ich wuerd sogar darauf bestehen, dass der TV getestet wird... Mir ist es mal passiert, dass jemand meine Playstation angeblich kaputt erhalten hat und den Preis druecken wollte...
Ausserdem sollte es fuer einen einfachen Test doch erstamal genuegen, den TV an eine Steckdose anzuschliessen, die gibt es doch sogar im Flur...
Ich wuerde mich auch wundern, wenn der Test nicht genehmigt werden sollte, die Anfrage kann ich verstehen...
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Diese ganze Diskussion würde es hier gar nicht geben, wenn man dem VK einfach vor dem Kauf eine mail geschickt zwecks Prüfung.
Wenns man es nun nicht gemacht hat, so hat man selber Schuld. Ich würde auch nicht jeden Hans und Franz in meine Wohnung lassen.
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da ich sowieso gerade für privat-recht-klausur lernen muss:
sollte das ding nicht gehen, und der verkäufer hat geschrieben, dass das ding 100% funktioniert, solltest du dir BGB §434 I Satz 2, §434 I Satz 1 und § 437 reinziehen.
viel glück
>>> tkjever
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Und der übliche Gewährleistungsausschluß? Ist aber wahrscheinlich eh wurscht, da in einem eventuellen Fall, daß ein defekter Fernseher als funktionierender verkauft wird, eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung das Mittel der Wahl wäre. Nur mal so laienhaft spekuliert.
Aber wie gesagt: ich denke nicht, daß das der Grund für das Verhalten ist, wäre ja auch schön blöd bei gutem Bewertungsprofil, bekannter und verifizierter Privatadresse usw. usf.
PS: DaFunk hat sich im Ebay-Problemthread übrigens ja die Mühe gemacht, schon besprochene Probleme in einer Linksammlung zusammenzutragen. Das ist ggf. auch immer einen Blick wert.
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Zitat
Und der übliche Gewährleistungsausschluß? Ist aber wahrscheinlich eh wurscht, da in einem eventuellen Fall, daß ein defekter Fernseher als funktionierender verkauft wird, eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung das Mittel der Wahl wäre. Nur mal so laienhaft spekuliert.
dafür muss man den auktionstext kennen - am ende ist der verkäufer auch noch gewerblicher.
aber ich würde mir da keine sorgen machen, dass das klappt.bei arglistiger täuschung (§ 123) ist übrigens vorsatz voraussetzung, insofern könnte das eventuell nicht greifen.
>>> tkjever
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