Ebay: Darf gebr. Artikel bei Abholung vorher getestet werden ?

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Statt dich über die Vergleiche zu amüsieren, hättest du sie auch nutzen können, dir deine verfahrene Meinung zu verbildlichen und etwas aufzulockern.


    Das Amüsieren über die Vergleiche war aber deutlich lustiger... :D

    Zitat

    Der Käufer, der unter Haftungsausschluss kauft und schon vor Gefahrübergang Mängel reklamieren möchte.


    Wer will das denn hier tun? Es geht dem Threadersteller (so jedenfalls habe ich das verstanden, und so würde mir das an seiner Stelle auch gehen) doch nicht darum, irgendwelche Mängel zu reklamieren. Es geht einfach nur darum, zu prüfen, ob die Ware zumindest grob im beschriebenen Zustand ist. Würde sich im Zuge dessen dann rausstellen, dass das Teil nicht funktioniert, würde ich es halt einfach nicht mitnehmen, und der Verkäufer könnte nichtmal was dagegen tun, denn er hat sich dann wahrsch. der arglistigen Täuschung schuldig gemacht.

    Zitat

    Doch, du hattest oben die Weltfremdheit meiner Aussage angeprangert. Und ich möchte dies bestreiten, da niemand gezwungen ist, wenn er sich einen gebrauchten Fernseher zulegen will, diesen von einem Privatverkäufer bei ebay unter Haftungsausschluss zu kaufen.


    Sagt doch auch keiner, dass jemand dazu gezwungen wäre. Da ich selbst bei meinen Verkäufen die Haftung natürlich auch ausschließe (und zwar wirksam ;) ), habe ich dafür natürlich umgekehrt, wenn ich der Käufer bin, natürlich auch Verständnis. Aber - um beim vorliegenden Beispiel zu bleiben - wenn ich dann schon die Möglichkeit habe, den TV pers. abzuholen (und was anderes kommt bei einem TV ab einer bestimmten Größe ja eh fast nicht in Frage), dann würde ich selbstverständlich das Gerät vor Ort kurz begutachten, bevor ich zahle. Bzw. habe dies in bisher allen Fällen, in denen ich was pers. abgeholt habe, auch problemlos tun können. Ein TV war allerdings zugegebenermaßen noch nicht dabei.


    Angesichts dessen, was man hier so liest, täte man in Zukunft vermutlich gut daran, den Verkäufer vor Gebotsabgabe bzw. Auktionsende zu fragen, ob er damit einverstanden ist. Hab ich bisher noch nie gemacht, und mich hat auch noch nie einer gefragt, und trotzdem wars noch nie ein Problem.

    Zitat

    Was nützt es dem TE , wenn er den Mangel schon bei Übergabe i.R.e. Prüfung entdeckt? Nichts, wenn die Grenzen des § 444 nicht überschritten sind. Dann kann er zwar meckern und nicht bezahlen und den Fernseher stehen lassen. Dann wird ihn der Verkäufer ggf. auf Zahlung und Abnahme verklagen, und das mit guten Erfolgsaussichten, ohne dass dem Käufer wegen der Mangelhaftigkeit Gegenrechte zustünden.


    Du willst mir also sagen, dass wenn ich vor Ort feststellen würde, dass das Ding nicht geht, somit also klar ist, dass der Verkäufer mich arglistig täuschen wollte, er dennoch und mit Aussicht auf Erfolg mich zur Abnahme des Teils zwingen könnte? ;)

    Zitat

    Selbst wenn man dir hier passende BGH-Rspr., am besten noch in Einklang mit der Rspr. des EuGH vorlegen würde, wärest du wahrscheinlich immer noch am Zweifeln und würdest ein abweichendes Urteil eines AG für erstrebenswert und plausibel halten.


    Wohl kaum. Aber das ist das Schöne an dieser speziellen Situation: Du wirst kein halbwegs auf sie passendes Urteil finden, welches Deine Darstellung als Usus im Rechtsalltag untermauert.


    Wie dem auch sei - angesichts dieser geballten und vor allem praxis- und lebensnahen Fachkompetenz verneige ich mich zutiefst und verabschiede mich hier ebenfalls - natürlich ohne dass mich irgend jemand davon hätte überzeugen können, dass ich grundsätzlich falsch liege. Wenn nicht die Paragraphen, dann würde mir zumindest der (Rechts)Alltag Recht geben... ;) Und bekanntlich reicht es manchmal schon, an etwas zu glauben, um am Ende Recht zu behalten... :D

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • BigBlue007:


    Glaube mir, das hier genannte Beispiel ist alltäglich und in der speziellen Rechtsprechung zu finden.


    Tip: Geh einfach an die nächste Uni, dort in den juristischen Fachbreich, zumeist Geisteswissenschaften, Untergruppe: Rechtswissenschft und dort in die Bibliothek.
    Dort wird dir weiter geholfen..:-)



    Tommy

    ...

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    BigBlue007 schrieb:
    Du willst mir also sagen, dass wenn ich vor Ort feststellen würde, dass das Ding nicht geht, somit also klar ist, dass der Verkäufer mich arglistig täuschen wollte, er dennoch und mit Aussicht auf Erfolg mich zur Abnahme des Teils zwingen könnte?


    Genau das sagt er eben nicht. :D Du zitierst ihn doch sogarr mit §444, der besagt:

    Zitat

    Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.


    Der Knackpunkt ist also welche Arten von Mängeln als arglistige Täuschung ausgelegt werden.


    andi2511 hatte eben was dazu geschrieben:


    Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Nur um nochmal auf den Ausgangspunkt zurückzukommen, denn das geht doch jetzt ein bißchen unter:



    http://www.auktionen-faq.de/#4132


    Soweit sind sich dann wohl alle einig. Die Frage ist eben wie das bei anderen Eigenschaften des Gerätes aussieht, und natürlich in Bezug auf die vom Verkäufer gemachte zusicherung, dass der Fernseher "in Ordnung ist". Vielleicht geht der Tuner, aber Scartanschlüsse sind hin, vielleicht umgekehrt. Vielleicht ist in einer Ecke die Farbe weg, vielleicht knistert er komisch oder surrt, usw.


    Ich kann mir eine ganze Reihe von "Mängeln" vorstellen, die mich an einem Gebracht-Gerät ordentlich stören würden, die dem Verkäufer aber nicht als arglistige Täuschung unterstellt werden würden von einem Gericht. Und um genau diese Art von Mängeln ging es wohl. Selbst wenn man die vor Ort noch feststellt, und es sich anders überlegt, ist der Kaufvertrag eben schon abgeschlossen. Und das dürfte eben der Grund sein, warum mancher Verkäufer keinen ausgiebigen Test will - vielleicht finder der Käufer ja tatsächlich einen Mangel der dem Verkäufer bisher unbekannt war, oder welcher ein altersgemäßer oder modellspezifischer "Mangel" ist - und der möchte nunmal ebenfalls nicht den Ärger haben, dass der Käufer einfach wieder abzieht oder den Preis drücken möchte.

    "That's not a hair question. I'm sorry." - 01/31/07 - Never forget!

  • Zitat

    Original geschrieben von Sencer
    Genau das sagt er eben nicht.


    Um was anderes ging es mir doch aber auch nie. Ich sehe es natürlich genauso, dass wenn der Käufer sich lediglich an irgendwelchen Kleinigkeiten hochziehen wollen würde, die man aber nicht als arglistige Täuschung auslegen könnte, er dann auf jeden Fall im Unrecht ist. Auf solche Diskussionen würde ich mich auch nicht einlassen. Es ging mir immer nur darum, dass wenn ich bei der Abholung einen Mangel feststellen würde, der eine arglistige Täuschung darstellt - sprich: der TV geht gar nicht erst an - ich ihn dann natürlich nicht zahlen und nicht mitnehmen würde, und der VK auch keinerlei Möglichkeit hätte, dagegen etwas zu tun.

    Zitat

    Ich kann mir eine ganze Reihe von "Mängeln" vorstellen, die mich an einem Gebracht-Gerät ordentlich stören würden, die dem Verkäufer aber nicht als arglistige Täuschung unterstellt werden würden von einem Gericht. Und um genau diese Art von Mängeln ging es wohl. Selbst wenn man die vor Ort noch feststellt, und es sich anders überlegt, ist der Kaufvertrag eben schon abgeschlossen.


    Eben - das sehe ich wie gesagt genauso.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Von euren schönen rechtlichen Diskussionen mal abgesehen (vielleicht sollte ich in Zukunft die Vorlesungen mal wieder besuchen, ist ja immerhin meist relativ witzig ;) ), würde mich dann doch viel mehr interessieren, was denn nun aus dem Threadersteller und dessen eBay-Geschäft geworden ist?!

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