E-Plus Widerruf in Anspruch nehmen

  • Hi Leute! Hab folgendes Problem, habe mir beim E-Plus Onlineshop das E900 für 99€ mit einem Time&More Web Vertrag bestellt, welches ich gestern erhalten habe (18.07.06). Heute musste ich zu meinem bedauern feststellen, dass der Preis nun auf 59€ heruntergesetzt wurde. Da ich ja ein, ab Erhalt der Sim-Karte & Handy, 14-tägiges Widerrufsrecht habe könnte ich doch ganz einfach von dem Kauf zurücktreten und mir das Handy theoretisch nochmal bestellen oder nicht? Wie funktioniert das mit dem Widerruf, ich habe seit gestern schon ein paar SMS und ein paar kuze Telefonate geführt diese werden mir ja logischerweise dann in Rechnung gestellt, sowie die Grundgebühr für die 2 Tage welches ich das Handy schon hab. Bekomme ich den Anschlusspreis von 25€ beim Widerruf auch erstattet? Würde mich freuen wenn jemand mir schnell bei meinem Problem helfen könnte, danke!

  • Sobald du die SIM-Karte das erste Mal nutzt, verwirkst du dein Widerrufsrecht. Ruf einfach mal bei der Hotline an, schildere den Sachverhalt und deinen Unmut darueber (immer schoen freundlich bleiben!), dann gibts sicher ne Gutschrift.

  • Vielen Dank für zügig Antwort.
    Dachte das Widerrufsrecht gilt unabhängig davon ob man die Sim-Karte nutzt oder nicht, in der Widerrufs-Belehrung steht nämlich etwas davon das beiderseits empfangene Leistungen gegebenenfals zurück zu gewähren sind. Ich habe das so verstanden, dass die ich die von mir verursachten Kosten einfach nur begleichen muss.

  • Oft wird so so gehandhabt, dass für den "Kaufvertrag" über das Handy ein eigenes Widerrufs- bzw. Rückgaberecht gewährt wird, der einheitliche Vertrag also in Dienstleistungs- und Kaufvertrag aufgespalten wird. Dann kannst du das jetzige Gerät zurückschicken und ein neues zu den Konditionen wie bei Neuabschluss "nachkaufen". Ggf. musst du aber bei entsprechend erfolgter Belehrung für die bestimmungsgemäße Erstingebrauchnahme des alten Gerätes Wertersatz leisten.


    Das vorzeitige Erlöschen des Widerrufrechts bei einer in Anspruch genommenen bzw. veranlassten Dienstleistung ist in § 312d III Nr. 2 BGB geregelt.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Re: E-Plus Widerruf in Anspruch nehmen


    Zitat

    Original geschrieben von matheusz
    Hi Leute! Hab folgendes Problem, habe mir beim E-Plus Onlineshop das E900 für 99€ mit einem Time&More Web Vertrag bestellt, welches ich gestern erhalten habe (18.07.06). Heute musste ich zu meinem bedauern feststellen, dass der Preis nun auf 59€ heruntergesetzt wurde.


    Moin ,


    ich lass die rechtliche Seite mal außen vor. Was ich nicht verstehe , ist deine Motivation . Am Bestelltag war der Preis von 99,- Euro doch für dich okay , oder ?
    Und weils heute billiger ist , bestellst du noch mal ? Das Leben kann so hart sein . Ich würde Dir jeden müden Cent in Rechnung stellen . Porto, Handling , ggf. Geräteprüfung und einen Rückversand . So kann Geiz auch geil sein .
    Sorry , aber da kann ich nur den Kopf schütteln .


    In diesem Sinne


    mr

    Yma O Hyd
    "Wir schicken einen Techniker"

  • Kann ja sein dass du das so sieht. Aber 40€ sind für mich als Schüler ein Haufen Geld. Mir hat das Handy einfach gefallen deswegen hab ich dieses auch gekauft, aber wenn ich nun einen Tag später sehe das es nun 40€ billiger ist warum soll ich dann mehr bezahlen?? Und was hat das mit Geiz zutun? Oder kaufst du dir deine Geräte beim teuersten Händler auch wenn du genau die selben woanders billiger kriegen würdest?

  • Zitat

    Original geschrieben von matheusz
    Kann ja sein dass du das so sieht. Aber 40€ sind für mich als Schüler ein Haufen Geld. Mir hat das Handy einfach gefallen deswegen hab ich dieses auch gekauft, aber wenn ich nun einen Tag später sehe das es nun 40€ billiger ist warum soll ich dann mehr bezahlen?? Und was hat das mit Geiz zutun? Oder kaufst du dir deine Geräte beim teuersten Händler auch wenn du genau die selben woanders billiger kriegen würdest?


    Tja,aber das ist Marktwirtschaft ! :D

  • Zitat

    Original geschrieben von matheusz
    Kann ja sein dass du das so sieht. Aber 40€ sind für mich als Schüler ein Haufen Geld. Mir hat das Handy einfach gefallen deswegen hab ich dieses auch gekauft, aber wenn ich nun einen Tag später sehe das es nun 40€ billiger ist warum soll ich dann mehr bezahlen?? Und was hat das mit Geiz zutun? Oder kaufst du dir deine Geräte beim teuersten Händler auch wenn du genau die selben woanders billiger kriegen würdest?


    Dann bring mal deine Brötchen von gestern morgen zum Bäcker zurück . nur weil sie weniger kosten .
    Denken hilft . Kannst Du Dir vorstellen , das auch dabei real anfallende Kosten umgelegt werde und auf alle andern verteilt werden .
    Und ich kaufe , wenn ich den Preis okay finde . Ein Beispiel aus dem Alltag . In 12/05 habe ich mir eine Kamera gekauft (klar, war doof vor Weihnachten , aber ich brauchte sie ) . In 01/06 war sie 50,- Euro billiger . Thats life ...


    mr


    Edit : Und das ganze projeziere mal auf den kleinen Internet-Händler . Wie lange kann der damit leben ? Nein, komm mir nicht mit es ist ja eps .. es geht um deine Einstellung .

    Yma O Hyd
    "Wir schicken einen Techniker"

  • Du kannst deine Brötchen nicht mit meinem Handy vergleichen, auf die hast du kein 14-tägiges Widerrufrecht. Mich als Kunde interessiert es auch nicht was dem Anbieter für Kosten entstehen, bei dem Wucher-Preisen die E-Plus für seine Hotline nimmt, haben sie die Kosten nach einem Telefonat locker zweimal wieder drin und ich wette mit dir du wärst der erste der seine Kamera sofort wieder zurückgebracht hätte wenn sie einen Tag nach dem Kauf um die Hälfte billiger wäre, oder wär dir der dann der Preis den du bezahlt hast immernoch ok? Fänd ich dann schön blöd, aber ist ja deine Einstellung.
    In 3 Monaten wird das Handy wahrscheinlch 1 Euro kosten, das ist mir schon klar. Mir ging es nur darum, dass es von einem Tag auf den anderen viel billiger geworden ist, da kann ich ja wohl von meinem Recht gebrauch machen, was ist daran nicht legitim?

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