Re: was ich noch nicht erwähnte ...
ZitatOriginal geschrieben von schoo
Scheinbar ist hier keiner der Meinung, Regelungen - die der Gesetzgeber (und nicht meine Frau) - geschaffen hat, in Anspruch zu nehmen.
Hm - das konnte ich jetzt aus den Antworten hier nicht rauslesen :confused:
Wenn die Regelung mit der Zwillingsschwangerschaft besteht, ist doch jetzt ok, wenn ihr sie nutzt, zumal wo das freiwillige Weiterarbeiten ja in keinster Weise anerkannt wurde/wird.
Ich würd die Bescheinigung da hinschicken und noch ein Briefchen schreiben, wo sie nochmal auf die gesetzliche Regelung nach §§ xy hinweist und ihrer menschlichen Enttäuschung und Verärgerung Ausdruck verleiht. Beste Regel hierfür: Wahrgenommes beschreiben ("Sie haben gesagt...."), Gefühl beschreiben ("bin stinkesauer"), eigene Vermutung schildern ("ich hab keine Ahnung, was der Scheiß soll") und eigenen präverierten Lösungsvorschlag unterbreiten ("ich wünsche mir, dass die Schprüche uffhörn und wir wie normale Menschen reden können, was auch beinhaltet, dass ich ausreden darf...").
Mit der Dokumentation wurd ja schon gesagt und ggf. tatsächlich mal den Träger informieren.