SE K800i
Hallo BCee,
kann dir nur recht geben. Sollte es bei mir auch ausfallen, werde ich auch vom Vertrag zurück treten. Natürlich unter BEachtung der gesetzlichen Vorschriften, was bedeutet, die Firma muß Gelegenheit haben, den Mangel 3mal zu beheben, wenn sie es dann nach dem 3.ten Mal nicht geschafft haben, kann man vom Kaufvertrag zurück treten.
Habe ich gerade aktuell bei einem JVC Festplattenrecorder hinter mir, diese Prozedur, weshalb ich da doch recht gut bewandert bin mittlerweile, leider. Denn auf solches könnte ich wirklich verzichten.
Gruß und einen guten Rutsch ins neue Jahr,
Luxman