ZitatOriginal geschrieben von Gibbs
Sorry aber das zeigt nur mal wieder, dass Geiz nicht geil ist,
Wenn ich nicht irre greift der Käuferschutz auch nicht, da das Mitgleid dann noch bei ebay angemeldet sein muss.
Soweit ich das verstehe, darf man als Käufer nicht bei Ebay ausgeschlossen sein:
Transaktionen, für die eBay-Käuferschutz gewährt werden kann: "Sie sind vom Handel bei eBay nicht ausgeschlossen worden."