Zweiter Job auf Lohnsteuerkarte?

  • Hallo,


    ich habe zur Zeit einen Nebenjob angenommen der ganz normal auf Lohnsteuerkarte Kl. 6 abgerechnet werden soll.


    Jetzt fragt mich dieser Arbeitgeber nach meinem Verdienst aus dem Hauptjob zwecks der sozialversicherungsrechtl. Beurteilung. Muss ich hierbei überhaupt Angaben machen? Er kann doch auf Basis der Kl.6 abrechnen und gut ist, oder?

  • Also, ich weiß nur so viel: Man kann neben seiner Hauptbeschäftigung, bei der man mehr als 400 Euro verdient, eine geringfügig entlohnte Beschätigung (400-Euro-Job) annehmen - und zwar ohne Probleme. Du brauchst also für deinen Nebenjob keine Sozialabgaben zahlen.

  • @Mariano:
    Trotz der nicht vorhandenen Sozialabgaben zahlst du aber IMHO (!!!) 2% Pauschalsteuer.
    Guck mal auf http://www.minijob-zentrale.de ! Die kannst du mal anrufen. Das sind die einzigen, die dir das definitiv sagen können. Vor allem, da sich da wohl was zum 1.6. geändert haben soll!

    "Linienflüge sind was für Loser und Terroristen!"
    H.S.

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