O2 stellt 18 Monate alte Gespräche in Rechnung - Was sagt man dazu?!

  • Jetzt mal konkret: Wie lange darf ein NB die Gesprächsdaten aufbewahren und ab wann?
    Bisher bin ich immer davon ausgegangen, dass es 80(?) Tage nach dem Gespräch sind. Ist das so?

  • Re: O2 stellt 18 Monate alte Gespräche in Rechnung - Was sagt man dazu?!



    Basierend auf dem BGB dürfen Leistungen innerhalb 24 Monaten zur Abrechnung gebracht werden...

    "Massenerschießungen sind ein legitimes Mittel der Revolution." - Wladimir Iljitsch Uljanow (Lenin)

  • Und wie ist das wenn der Vertrag, schon seit Monaten nicht mehr existiert?


    Der Netzbetreiber könnte dann ja auch hergehen und keine Monatsrechnung mehr erstellen, sondern eine 2-Jahresrechnung bei der dann alle Gespräche der letzten 2 Jahre berechnet werden. Würde doch eine Menge Arbeit und Papier sparen. :D;)


    Bisher bin ich auch immer davon ausgegangen, dass innerhalb 80 Tagen nach Gesprächsende eine Abrechnung erfolgt und nicht erst 1,5 Jahre später.

    - O2 Genion S*

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    - O2 Free Unlimited Max (KV)

    :)

  • Zitat

    Original geschrieben von BernieP
    Jetzt mal konkret: Wie lange darf ein NB die Gesprächsdaten aufbewahren und ab wann?
    Bisher bin ich immer davon ausgegangen, dass es 80(?) Tage nach dem Gespräch sind. Ist das so?



    Nochmal:


    80 Tage NACH RECHNUNGSSTELLUNG DER GESPRÄCHE! Wenn man erst nach 1,5 Jahren was in Rechnung gestellt bekommt, dann gelten diese 80 Tage nachdem man die Rechnung für DIESE Gespräche erhalten hat....



    Kleines Beispiel:


    Herr X war im Sommer 2004 im Urlaub auf Korsika. Er hat dort Gespräche geführt, diese wurden jedoch bis Janaur 2006 nicht berechnet. Im Februar 2006 sieht Hr. X auf seiner Rechnung, dass die Korsika-Gespräche vom Sommer 2004 berechnet wurde. ERST AB JETZT LAUFEN DIE 80 TAGE!


    Nicht vorher!


    Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt und ihr wisst was ich meine. Die 80 Tage gelten nicht für die Rechnung, sondern für die Gespräche.


    Erst wenn die Gespräche abgerechnet wurden, werden die Daten nach 80 Tagen gelöscht.


    Gruss

  • Hmmm, war nicht der Grund für diese Frist soetwas wie Daten- und Verbraucherschutz? Dann haben sie ja mal wieder erfolgreich den berühmten Hebel gefunden.
    Wie dem auch sei. In dem schon erwähnten §97 Abs.3 TKG steht aber auch, dass die für die Berechnung des Entgelts erforderlichen Daten unverzüglich zu ermitteln sind. Sind 18 Monate unverzüglich?


    Ich gebe mir mal selbst eine mögliche Antwort: Unverzüglich ermitteln und die Rechnung versenden sind ja nicht dasselbe.
    §1 Verbraucherschutzgesetz: "Der Verbraucher hat keine Rechte."

  • Zitat

    Original geschrieben von BernieP
    Hmmm, war nicht der Grund für diese Frist soetwas wie Daten- und Verbraucherschutz? Dann haben sie ja mal wieder erfolgreich den berühmten Hebel gefunden.
    Wie dem auch sei. In dem schon erwähnten §97 Abs.3 TKG steht aber auch, dass die für die Berechnung des Entgelts erforderlichen Daten unverzüglich zu ermitteln sind. Sind 18 Monate unverzüglich?


    Ich gebe mir mal selbst eine mögliche Antwort: Unverzüglich ermitteln und die Rechnung versenden sind ja nicht dasselbe.
    §1 Verbraucherschutzgesetz: "Der Verbraucher hat keine Rechte."


    Für manche Sachen können die deutschen Anbieter nichts dafür.... was kann O2 dafür, wenn der ausländische Netzbetreiber schlampig ist und die Daten erst spät an o2 schickt? Nicht in jedem Land geht es so ordentlich zu wie in Deutschland.


    Ich weiss jetzt halt nicht, ob in diesem Fall was mit Ausland zu tun hat...

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