O2 stellt 18 Monate alte Gespräche in Rechnung - Was sagt man dazu?!

  • Hi,


    vor 2 Tagen habe ich meine O2 Rechnung für meinen Schubladenvertrag erhalten und stelle fest, dass mir 2 Positionen berechnet wurden die aus dem Jahre Januar/Februar 2005 und von einem früheren Vertrag stammen, der seit Dezember 2005 beendet ist.
    Im einzelnen handelt sich um 2 Rufumleitungen und "nur" um einen kleinen Betrag von 0,85 €.


    Ich frage mich, wie es passieren kann, dass nach nunmehr 18 Monaten diese erst berechnet werden!? :confused:
    Gibt es keine Frist, ab wann sowas verjährt!?


    Bitte um eure Meinungen und Anregungen. :)

    - O2 Genion S*

    - O2 Free M Boost (50% KV)

    - O2 Free Unlimited Max (KV)

    :)

  • Hey,


    sowas ähnliches habe ich doch grade bei teltarif gelesen gehabt. Dort war es allerdings so, dass der Fragensteller ein paar Monate lang nur Grundgebührt gezahlt hat, obwohl er genau wusste, dass er Verbindungen hatte. Er hatte sich (natürlich) nicht gemeldet und nun wurden diese Verbindungen nachberechnet. Bei einem Schubladenvertrag ist das natürlich etwas anderes. Da merkt es ja nicht.


    Es wurde von 2 Jahren geredet in denen nachberechnet werden darf.


    Mich irritiert bei Dir nur, dass dort Verbindungen von einem anderen (älteren) Vertrag mit draufstehen. Wie ist denn das gekennzeichnet oder hast du zwei Rechnungen bekommen?

  • bei dem "sehr hohen Betrag" :D würde ich keinerlei Aktivitäten unternehmen, weil das heißt doch nur Ärger ;-)
    lieber noch einen Schubladenvertrag abschließen und O2 ärgern ;) :top: :D

  • Zitat

    Original geschrieben von topfblume
    Es wurde von 2 Jahren geredet in denen nachberechnet werden darf.


    Aber da frage ich mich wie O2 die Gespräche nachweisen will, wenn die Verbindungsdaten doch nur 80 Tage gespeichert werden dürfen?


    Ich hab mal, allerdings von der T-Com, Positionen berechnet bekommen die 6 Monate her waren und auf Nachfrage wo die denn diese Daten herhaben, die sie ja gar nicht haben dürften, wurde der Betrag gestrichen.


    Aber selbstverständlich würde ich wegen 0,85€ auch nicht gerade nen Aufstand proben.


    A1234

    Der Teufel sitzt nachts an meinem Bett und bewundert mich :-D

  • Datenspeicherung


    Genau mit dem Hinweis auf die Datenspeicherungsdauer habe ich damals meinen nicht mehr genutzten O² Vertrag mit einer Sonderkündigung belegt.....
    und diese sogar innerhalb von 3 Minuten schriftlich per Fax bestätigt bekommen.... denn Ärger mit den Datenschutzwächtern wollten die Bubble-Männer dann doch eher weniger... :-)
    Sie dürften diese Daten nämlich längst nicht mehr besitzen und behaupten auch Sie hätten Sie nicht, in meinem Fall wollte man von mir den Nachweis, dass die Gespräch bereits belastet worden waren.... :-)
    Nachdem ich dem netten Teamleiter des O² Centers dann verklickert habe das ich selbst in dem Bereich bei einem anderen Netzanbieter tätig bin wurde mir sogar die Auflösung meines Vertrages angeboten.


    Schick ne Mail und du bekommst die Kosten gutgeschrieben oder Box eben wenn dir der Vertrag lästig ist ne Sokü durch... :D


    Bengt

  • Zitat

    Original geschrieben von infoman
    bei dem "sehr hohen Betrag" :D würde ich keinerlei Aktivitäten unternehmen, weil das heißt doch nur Ärger ;-)
    lieber noch einen Schubladenvertrag abschließen und O2 ärgern ;) :top: :D


    Da gebe ich dir natürlich recht.
    Mit O2/Viag Interkom habe ich schon so manche Erfahrung sammeln können, weswegen es sich wohl kaum lohnen würde, etwas dagegen zu unternehmen.
    :)

    Zitat


    Mich irritiert bei Dir nur, dass dort Verbindungen von einem anderen (älteren) Vertrag mit draufstehen. Wie ist denn das gekennzeichnet oder hast du zwei Rechnungen bekommen?


    Die Sache ist die: der betreffende Vertrag mit den jetzt berechneten Beträgen, war mein langjähriger O2-Vertrag, der zum 31.12.05 endete. In 10/2005 habe ich den besagten Schubladenvertrag abgeschlossen und beide Verträge wurden von o2 unter einer Rechnung zusammengefasst u. abgerechnet.


    Auf der nun aktuellen Rechnung erscheint jetzt eben nochmals meine alte, inzwischen ja gekündigte Rufnummer, mit dem noch angebliche "fälligen" Betrag. Sowohl auf dem EVN wie auch bei den Rechnungsbeträgen.
    :)

    - O2 Genion S*

    - O2 Free M Boost (50% KV)

    - O2 Free Unlimited Max (KV)

    :)

  • Zitat

    Original geschrieben von A1234
    Aber da frage ich mich wie O2 die Gespräche nachweisen will, wenn die Verbindungsdaten doch nur 80 Tage gespeichert werden dürfen?


    Im § 97 III TKG steht es genau:


    Zitat

    Die Verkehrsdaten dürfen - vorbehaltlich des Absatzes 4 Satz 1 Nr. 2 - höchstens sechs Monate nach Versendung der Rechnung gespeichert werden.


    Also beginnt die Frist erst nach dem Versand der Rechnung zu laufen. :rolleyes:


    An der Rechnung gibt es soweit nichts zu beanstanden, da es sich noch innerhalb der rechtlichen Verjährungsfristen bewegt.


    Einzig könnte man die fehlende späte Nachvollziehbarkeit bemängeln, aber hierzu gibt es bisher höchst unterschiedliche juristische Meinungen. Aber da muss man angesichts dieser Summen auch die Verhältnismäßigkeit sehen und der Tatsache ins Auge blicken, dass solche Nachberechnungen in 99% aller Fälle korrekt sind. :)

    Lieber Fernsehsüchtig als Radioaktiv!

  • Re: O2 stellt 18 Monate alte Gespräche in Rechnung - Was sagt man dazu?!


    Zitat

    Original geschrieben von Blondinenfreund

    Gibt es keine Frist, ab wann sowas verjährt!?


    Bitte um eure Meinungen und Anregungen. :)


    Ja gibt es, jedoch 3 Jahre.... und 2005 ist keine 3 Jahre her... Die könnten die sogar aus 2003 Verbindungen berechnen.... Verjährung beginnt immer zum Ende des Jahres (31.12).... D.h. Alles was nach dem 1.1.2003 an Airtime oder sonst irgendwie an Kosten verursacht hast, kann dir noch in Rechnung gestellt werden.... Aus dem Jahre 2002 nicht mehr...

  • Zitat

    Original geschrieben von Lüni
    Im § 97 III TKG steht es genau:


    Zitat:
    Die Verkehrsdaten dürfen - vorbehaltlich des Absatzes 4 Satz 1 Nr. 2 - höchstens sechs Monate nach Versendung der Rechnung gespeichert werden.


    Also beginnt die Frist erst nach dem Versand der Rechnung zu laufen. :rolleyes:


    Einerseits magst du da Recht haben, andererseits hat er ja sicherlich für den Zeitraum in dem die Gespräche angefallen sein sollten auch ne Rechnung bekommen.


    Also wie gesagt: bei nem höheren Betrag würde ich jetzt dagegen angehen, bei dem betrag aber milde lächeln, zahlen und den blauen die Kohle überweisen.

    Der Teufel sitzt nachts an meinem Bett und bewundert mich :-D

  • Zitat

    Original geschrieben von A1234
    Einerseits magst du da Recht haben, andererseits hat er ja sicherlich für den Zeitraum in dem die Gespräche angefallen sein sollten auch ne Rechnung bekommen.


    Also wie gesagt: bei nem höheren Betrag würde ich jetzt dagegen angehen, bei dem betrag aber milde lächeln, zahlen und den blauen die Kohle überweisen.


    Und mit welcher Begründung würdest Du die Zahlung eines einredefreiden und fälligen Anspruchs verweigern?


    Außer den von mir genannten Beanstandungsgründen gibt es in meinen Augen keine, mit denen man juristische Erfolge erzielen könnte. Alles andere würde letztlich höchstens darauf hinauslaufen, dass der Netzbetreiber den Betrag aus Kulanz erlässt, um sich den Ärger mit einem Kunden vom Halse zu halten.


    Das Argument, dass er für den Zeitraum bereits eine Rechnung bezogen hat zieht nicht, da man die Gespräche als Einzelleistungen des Netzbetreibers betrachtet und er diese daher prinzipiell berechnen kann wann er will.

    Lieber Fernsehsüchtig als Radioaktiv!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!