Ausstehende Schulden, wie Geld zurück bekommen?

  • Zitat

    Original geschrieben von Charlie_D
    Ok, ok, ich weiss von nichts und behaupte ab sofort das Gegenteil :D


    Mag aber wohl auch daran liegen, dass ich meinen Geschäftssitz in Bayern habe und noch nie woanders hatte...


    Charlie


    zustimm !


    Gerade gelernt, dass es tatsächlich ein Deutschand außerhalb von Bayern gibt. (geben soll) :D


    Gruß oern1

    Wer den Pfeil der Wahrheit verschießt sollte die Spitze in Honig tauchen ! (arabisches Sprichwort)

  • eisi,


    schau zu dass Du wasserdichte Unterlagen für den mahnbescheid zusammen bekommst und beantrag diesen. Wenn dann die Gegenseite wrklich Einspruch einlegt, ist es immer noch Deine Entscheidung ob Du den nächsten Schritt tust.


    Vergiss bei den ganzen Pessimisten hier nicht, hast Du erstmal den Vollstreckungstitel, ist dieser 30 Jahre !! gültig.


    Dass dieser Exfreund dauerhaft als Sozialhilfeempfänger sein Leben fristet muss auch erstmal eintreten. Du kannst den Titel ja auch erstmal ruhen lassen und in ein paar Jahren vollstrecken lassen oder ihn in kleinen Portionen eintreiben.
    Ich würde nicht immer den Worstcase bei sowas betrachten.

  • Zitat

    Original geschrieben von Ayreon
    Vergiss bei den ganzen Pessimisten hier nicht, hast Du erstmal den Vollstreckungstitel, ist dieser 30 Jahre !! gültig.


    Das heißt Realist, bitte schön ;)

    Zitat


    Dass dieser Exfreund dauerhaft als Sozialhilfeempfänger sein Leben fristet muss auch erstmal eintreten. Du kannst den Titel ja auch erstmal ruhen lassen und in ein paar Jahren vollstrecken lassen oder ihn in kleinen Portionen eintreiben.
    Ich würde nicht immer den Worstcase bei sowas betrachten.


    Das ist aber das vernünftigste. Solche Leute machen sowas nicht aus Spass, sondern irgendwann wird daraus Masche. Ist der Ar*** auf Grundeis, wird alles fleißig dem Partner untergejubelt und man selbst hat erstmal "nix". Das ist die Realität, denn irgendwann sind die Schulden so hoch, dass sie garnicht erst anfangen sie abzubauen sondern zu schauen wie man es umgehen kann.

  • Ich bin trotzdem der Meinung, dass 30 Jahre verdammt lang sind.


    Ausserdem hat er derzeit einen Job.


    Es ist durchaus erfolgsversprechend ggf ein bisschen zu warten, bis der andere vergisst, dass es diesen Titel gibt und er unvorsichtig wird.


    Ich finde die Grundfärbung zu schwarzmalerisch, als ob es nur noch Sozialabstürze gäbe. In diesem Fall ist es halt jemand mit Charakterschwäche der halt so seiner Ex eins reindrücken will

  • Hallo zusammen,


    ich hänge mich hier auch mal dran, da ich in einer ähnlichen Situation stecke - der Unterschied ist allerdings, daß mir eine Firma das Geld schuldet.


    Ich habe mir vor knapp 3 Monaten einen LCD-Fernseher gekauft.
    Habe mich vorher bestens informiert, Tests gelesen, Geräte vor Ort verglichen usw.
    Schließlich habe ich das Gerät bei VOBIS online bestellt, da es dort mehrere hundert Euro günstiger war.


    Leider hat mich das Gerät aufgrund einiger Schwächen nicht überzeugt (für Experten: die Full-HD-Tauglichkeit war nicht wirklich gut umgesetzt) und ich habe das Gerät nach ein paar Tagen zurückgeschickt.


    Nun warte ich seit gut 10 Wochen auf ~1.800€ von Vobis.
    Auf Nachfrage kommen nur Ausreden; "Der Auszahlungsauftrag wurde bereits weitergeleitet", "Der Scheck ist unterwegs",...


    Ich habe bereits Fristen gesetzt, die aber verstrichen sind.


    Welchen Weg sollte man nun gehen?


    Beste Dank für Eure Hilfe!

    Rechner: Samsung Galaxy Book, Lenovo T14
    Telefon: OnePlus 7 Pro, iPhone SE 2020

    Netz: D1, o2

  • Johnson
    Es gab in einer der letzten C´t einen Bericht über Vobis Online. Afaik solltest du dich mal an die C´t wenden, damit die denen nochmal auf den Zahn fühlen und ggf. wieder nen Bericht schreiben. Sowas sehen die nämlich ziemlich gerne.


    Gruß,
    Dominik

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
      Johnson
    Es gab in einer der letzten C´t einen Bericht über Vobis Online. Afaik solltest du dich mal an die C´t wenden, damit die denen nochmal auf den Zahn fühlen und ggf. wieder nen Bericht schreiben. Sowas sehen die nämlich ziemlich gerne.


    Gruß,
    Dominik


    Das habe ich auch schon gelesen - natürlich lange nach dem Kauf.
    Hab auch schon überlegt, mich an die C't zu wenden, aber ob das allein reicht?
    Welcher Weg ist denn sonst empfehlenswert?

    Rechner: Samsung Galaxy Book, Lenovo T14
    Telefon: OnePlus 7 Pro, iPhone SE 2020

    Netz: D1, o2

  • Zitat

    Original geschrieben von Johnson
    Das habe ich auch schon gelesen - natürlich lange nach dem Kauf.
    Hab auch schon überlegt, mich an die C't zu wenden, aber ob das allein reicht?
    Welcher Weg ist denn sonst empfehlenswert?


    Einschreiben mit Rückschein inkl. Fristsetzung? Oder Hotline anrufen und Vorgesetzten verlangen?

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    eisi, du darfst nie vergessen, dass das ganze mit viel Streß verbunden ist. Dazu kommt, dass du dich innerlich immer mehr aufreibst und auf Dauer evtl. auch gesundheitlich Schaden nimmst. Nicht umsonst sagen die meisten, dass der gerichtliche Weg nichts oder in der Regel selten was bringt, außer Kosten. Frag dich selber ob du dir das antun wirst.


    Das hast du unter Umständen Recht. Aber ich hatte (glücklicherweise) noch nie so einen Fall, kann es also auch nicht wirklich beurteilen, ob das mich in wieweit aufreibt. Aber ich will mir nacher nicht vorwerfen müssen es nicht wenigstens versucht zu haben! Zumal es hier echt um ne Menge Kohle zu gehen scheint!
    So sage ich mir (im Augenblick), daß ich es wohl durchziehen würde, wenns eben nicht anders geht. Wie das in 20 Jahren und wegen vieler Streitigkeiten unzähliger Gerichtsverfahren (mit ungewissem Ausgang) aussieht, weiß ich natürklich auch nicht - anders evtl. :D

    Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Vorbestraft wird er sicherlich nicht, immerhin müsstest du ihm dann schon einen Straftatbestand unterstellen.


    Mist, wusst ichs doch... :D


    Zitat

    Original geschrieben von Ayreon
      eisi,
    ...
    Vergiss bei den ganzen Pessimisten hier nicht, hast Du erstmal den Vollstreckungstitel, ist dieser 30 Jahre !! gültig.


    Dass dieser Exfreund dauerhaft als Sozialhilfeempfänger sein Leben fristet muss auch erstmal eintreten. Du kannst den Titel ja auch erstmal ruhen lassen und in ein paar Jahren vollstrecken lassen oder ihn in kleinen Portionen eintreiben.
    Ich würde nicht immer den Worstcase bei sowas betrachten.


    Zitat

    Original geschrieben von Ayreon
    Ich finde die Grundfärbung zu schwarzmalerisch, als ob es nur noch Sozialabstürze gäbe. In diesem Fall ist es halt jemand mit Charakterschwäche der halt so seiner Ex eins reindrücken will


    Das sehe ich ganz genauso! :top:
    Nur das es mich nicht betrifft... ;)


    Zitat

    Original geschrieben von visioneer
    ...manchmal soll Druck wirklich eine hilfreiche Größe sein.
    ...
    Scheinbar hat ein entsprechendes Schriftstück Wunder gewirkt, er hat 50% überwiesen und angekündigt dass der Rest zu Ersten käme.


    Na also, wer sagts denn...!? Und, was hat der Spaß gekostet? Kaum Nerven, etwas für die Anwältin aufs Brot, und sicherlich noch weniger als nen Gerichtsverfahren...! ;) :D

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

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