Allerdings gab es wohl erst in den letzten Jahren Gerichtsurteile, die klarstellen, dass diese zwei Jahre schon ab Vertragsschluss rechnen, nicht erst ab Beginn der Leistungen.
Dazu passen DSL-Verträge über zwei Jahre aber nicht so recht ins Schema... die unterschreibt man doch auch meist jetzt, und Vertragserfüllung beginnt dann in Zukunft wenn der Altanbieter die Leitung freigibt...