Ja, allerdings verfällt ein etwaig auf dieses Weise entstehendes Guthaben, der Teil-Rechnungsbetrag (bezogen auf die Empfänger-Nummer des Kombirabatts) wird also nicht negativ. Auch erfolgt keine Verrechnung eines auf diese Weise theoretisch entstandenen negativen Teilrechnungsbetrags mit etwaigen anderen positiven Teilbeträgen anderer Nummern auf der Rechnung. So ist es jedenfalls bei mir.
Danke! Um wieviel € handelt es sich bei Dir? Bei mir wären es rechnerisch zw - 2€ bis -4€.