Diese Textwüsten zu zitieren ist mir zu blöd, sorry.
Hier wird ja ständig von VVL = Vertragsverlängerung gesprochen, es gibt jedoch gar keine aktive Vertragsverlängerung eines Mobilfunkvertrages, auch wenn O2 das so nennt, aber O2 ignoriert ja auch die BGH-Rechtsprechung, von daher...
Einen Mobilfunkvertrag kann man nur passiv verlängern, indem man auf eine Kündigung nach dem Ablauf der MVLZ (max. 24 Monate) verzichten, dann verlängert sich die Laufzeit um max. 12 Monate.
Theoretisch wäre die Änderung eines bestehenden Vertrages während der Laufzeit möglich, allerdings macht das kein Anbieter, auch O2 nicht.
Dass was man bei O2 als VVL versteht, ist faktisch und juristisch immer ein Neuvertrag, hier beträgt die maximale Erstlaufzeit 24 Monate, ein "Dranhängen" einer Restlaufzeit ist rechtlich unzulässig, siehe meine Antwort vom Rechtsanwalt.
Bis vor kurzem hat es O2 wohl so gemacht, dass im Falle einer Kündigung des Kunden und der Bemühungen des Kunden einen Anschlussvertrag ("VVL") zu verhandeln, der neue Vertrag zwar sofort in Kraft trat, aber um die Restlaufzeit des alten Vertrags verlängert wurde = eindeutig rechtswidrig und daher auch rechtlich angreifbar.
Aktuell scheint sich O2 in der Beziehung jedoch rechtskonform zu verhalten und bei VVL-Verhandlungen, die vor Auslaufen der MVLZ des Altvertrags zu einem Neuvertrags führen, auf die Restlaufzeit des Altvertrags verzichten und den Altvertrag vorzeitig aufzulösen, rechtlich ist so eine einvernehmliche Vertragsauflösung natürlich möglich.
Hier im O2-VVL-Thread hat kürzlich jemand berichtet, dass er seinen Bestandsvertrag ganze 7 Monate vor dem Ablauf der MVLZ durch einen günstigeren Folgevertrag ersetzt hat (vorzeitige Auflösung + Neuvertrag), O2 ist also im Einzelfall durchaus kulant, vorzeitig aus einem Vertrag auszusteigen, wenn man einen neuen abschließt.