ZitatOriginal geschrieben von MVR
Die "Vertragsverlängerung" ist ein Neuvertrag und der darf nur max. 24 Monate Mindestvertragslaufzeit haben
Das ist soweit korrekt. Der läuft ja auch nicht mehr als 24 Monate. Nur gibt es da noch den alten Vertrag wo der Inhaber diesen für 24 Monate verpflichtend abgeschlossen hat. Das ist eine Verpflichtender Vertrag der von beiden Seiten ERFÜLLT WERDEN MUSS. Die 24 Monate des NEUEN VERTRAGES beginnen NACH Beendiung des ALTEN VERTRAGES.
Wenn ein Anbieter die Restlaufzeit des alten Vertrages erlässt ist es KULANZ, er muss es nicht.
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dann berechtigt sie das ebenfalls nicht den Neuvertrag um die alte Vertragslaufzeit zu verlängern,
Das tuen sie ja gar nicht. Der neue Vertrag beginnt erst mit ABLAUF des alten Vertrages.
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Ich zitiere einen Rechtsanwalt:
Quelle: http://www.frag-einen-anwalt.d…er-36-Monate--f98639.html
Schön was du da zitierst, nur leider hat es GAR NICHTS mit einer NORMALEN Vertragsverlängerung eines Handyvertrages zu tun.