ZitatOriginal geschrieben von MVR
Alles andere wäre rechtlich auch nicht zulässig, da es sich bei der "Vertragsverlängerung" rechtlich um einen Neuvertrag handelt und die Vertragslaufzeit Kraft Gesetzes max. 24 Monate betragen darf. O2 hat da in der Vergangenheit oft rechtswidrig gehandelt und Restlaufzeit "angehangen".
Wie oben geschrieben war ich also auch ein "Opfer" dieser Masche. Aber mit der nun erreichten Lösung hat sich das ja erledigt
Schneichri:
Ja, ich bin auch sehr froh, dass das trotzdem geklappt hat. Manchmal zahlt sich freundliche Hartnäckigkeit also doch aus Und natürlich die tolle Hilfe hier im Forum! Nur durch die Infos von hier konnte ich im Chat so gezielt nachfragen.