Shop... Widerrufsfrist? Das verwechselst du mit dem Fernabsatzrecht, was nicht für den Shop gilt.
Der allgemeine O2 VVL Thread: Fragen zu Tarifen, Zeitpunkt etc. | Händler Fragen/Antworten zur pers. VVL im Werbethread
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Original geschrieben von Dashboard
Shop... Widerrufsfrist? Das verwechselst du mit dem Fernabsatzrecht, was nicht für den Shop gilt.Kann auch sein. Dann hätte O2 sich die "Widerrufsbelehrung.pdf" und sonstige Unterlagen auch sparen können per E-Mail.
Müsste dann nicht eigentlich irgendwo in den Vertragsunterlagen stehen, dass man einwilligt kein Widerrufsrecht zu haben?
(Oder es ist meine Verantwortung alleine als Kunde)Allerdings bei nicht erbrachten Leistungen, würde wohl automatisch ein Sonderkündigungsrecht erwirkt werden können.
Ich finde die Vertrags "Unterlagen" (für den Kunden) bei O2 sowieso etwas kurios.
Habe kein einziges Schreiben bei jetzt 2x verlängerten Verträgen wo (überhaupt) alles vernünftig aufgelistet wäre.
Theoretisch könnte ja der Anbieter dann A sagen und B machen.Speziell geht es um den Datensnack. (der mir sehr wichtig ist)
Denn ob es nun 4 oder 40GB sind ist für mich schon ein wichtiger
Vertragsbestandteil und überhaupt der Grund wieso ich den Vertrag abgeschlossen habe. -
Blöde Frage sind die 75% oder Datensnack auch für Selbstständigen Verträge möglich?
MFG
Sohn -
Zitat
Original geschrieben von Sohn
Blöde Frage sind die 75% oder Datensnack auch für Selbstständigen Verträge möglich?MFG
SohnJa!
Habe in den All-In M prof. gewechselt und durch 10x-Datensnack 30GB bekommen. -
Zitat
Original geschrieben von dionarap
Ja!
Habe in den All-In M prof. gewechselt und durch 10x-Datensnack 30GB bekommen.
Danke genau das wollte ich hören -
Durch einen Tarifwechsel kommt man auch nicht an einen Datensnack?
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Original geschrieben von TobiF2105
Durch einen Tarifwechsel kommt man auch nicht an einen Datensnack?Nein.
Gruß Marco
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Original geschrieben von alurnima Müsste dann nicht eigentlich irgendwo in den Vertragsunterlagen stehen, dass man einwilligt kein Widerrufsrecht zu haben?
(Oder es ist meine Verantwortung alleine als Kunde)Ja Kunden haben auch Pflichten nicht nur Rechte.
ZitatAllerdings bei nicht erbrachten Leistungen, würde wohl automatisch ein Sonderkündigungsrecht erwirkt werden können.
Nein, den im Mobilfunkbereich gibt es kein "Sonderkündigungsrecht". Du kannst aber eine Frist setzen und danach maximal ausserordentlich kündigen wenn O2 die vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbringt.
Gruß Marco
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Original geschrieben von marco5
Ja Kunden haben auch Pflichten nicht nur Rechte.Nein, den im Mobilfunkbereich gibt es kein "Sonderkündigungsrecht". Du kannst aber eine Frist setzen und danach maximal ausserordentlich kündigen wenn O2 die vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbringt.
Gruß Marco
War auch etwas weniger aggressiv gemeint von mir als es vielleicht rüberkam.
So in etwa, wäre es ja im schlechtesten Fall nötig.
Aber ich will den Vertrag ja gar nicht auflösen, insofern es möglich ist alles wie abgesprochen "einzurichten".
Und genau da sehe ich ein großes Problem. (das gilt für die Hotline genauso)
Weil einfach keine Papiere für mich als Kunde (zumindest nicht ausgehändigt) existieren auf denen belegt wird was mir per Hotline als VVL Angebot gemacht wurde. Gleiches Problem hatte ich im Shop.Bis jetzt ist aber alles rund gelaufen. Und der Shop, der fußläufig bei mir liegt, ist mir sowieso lieber als die Hotline.
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Zitat
Original geschrieben von alurnima Bis jetzt ist aber alles rund gelaufen. Und der Shop, der fußläufig bei mir liegt, ist mir sowieso lieber als die Hotline.
Alles gut :-). Das mit der Einrichtung des Datensnacks geht einigen so. Wenn ich das im O2-Forum quer richtig gelesen habe kann das ein Mitarbeiter im Konzern, strange.
Gruß Marco
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