Der allgemeine O2 VVL Thread: Fragen zu Tarifen, Zeitpunkt etc. | Händler Fragen/Antworten zur pers. VVL im Werbethread

  • Zitat

    Original geschrieben von Dashboard
    Shop... Widerrufsfrist? Das verwechselst du mit dem Fernabsatzrecht, was nicht für den Shop gilt.


    Kann auch sein. Dann hätte O2 sich die "Widerrufsbelehrung.pdf" und sonstige Unterlagen auch sparen können per E-Mail.
    Müsste dann nicht eigentlich irgendwo in den Vertragsunterlagen stehen, dass man einwilligt kein Widerrufsrecht zu haben?
    (Oder es ist meine Verantwortung alleine als Kunde)


    Allerdings bei nicht erbrachten Leistungen, würde wohl automatisch ein Sonderkündigungsrecht erwirkt werden können.


    Ich finde die Vertrags "Unterlagen" (für den Kunden) bei O2 sowieso etwas kurios.
    Habe kein einziges Schreiben bei jetzt 2x verlängerten Verträgen wo (überhaupt) alles vernünftig aufgelistet wäre.
    Theoretisch könnte ja der Anbieter dann A sagen und B machen.


    Speziell geht es um den Datensnack. (der mir sehr wichtig ist)
    Denn ob es nun 4 oder 40GB sind ist für mich schon ein wichtiger
    Vertragsbestandteil und überhaupt der Grund wieso ich den Vertrag abgeschlossen habe.

  • Blöde Frage sind die 75% oder Datensnack auch für Selbstständigen Verträge möglich?


    MFG
    Sohn

    Edith hat noch was zu sagen ;-)

  • Zitat

    Original geschrieben von Sohn
    Blöde Frage sind die 75% oder Datensnack auch für Selbstständigen Verträge möglich?


    MFG
    Sohn


    Ja!
    Habe in den All-In M prof. gewechselt und durch 10x-Datensnack 30GB bekommen.

  • Zitat

    Original geschrieben von dionarap
    Ja!
    Habe in den All-In M prof. gewechselt und durch 10x-Datensnack 30GB bekommen.


    Danke genau das wollte ich hören :D

    Edith hat noch was zu sagen ;-)

  • Zitat

    Original geschrieben von alurnima Müsste dann nicht eigentlich irgendwo in den Vertragsunterlagen stehen, dass man einwilligt kein Widerrufsrecht zu haben?
    (Oder es ist meine Verantwortung alleine als Kunde)

    Ja Kunden haben auch Pflichten nicht nur Rechte.


    Zitat

    Allerdings bei nicht erbrachten Leistungen, würde wohl automatisch ein Sonderkündigungsrecht erwirkt werden können.

    Nein, den im Mobilfunkbereich gibt es kein "Sonderkündigungsrecht". Du kannst aber eine Frist setzen und danach maximal ausserordentlich kündigen wenn O2 die vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbringt.


    Gruß Marco

  • Zitat

    Original geschrieben von marco5
    Ja Kunden haben auch Pflichten nicht nur Rechte.


    Nein, den im Mobilfunkbereich gibt es kein "Sonderkündigungsrecht". Du kannst aber eine Frist setzen und danach maximal ausserordentlich kündigen wenn O2 die vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbringt.


    Gruß Marco


    War auch etwas weniger aggressiv gemeint von mir als es vielleicht rüberkam.


    So in etwa, wäre es ja im schlechtesten Fall nötig.


    Aber ich will den Vertrag ja gar nicht auflösen, insofern es möglich ist alles wie abgesprochen "einzurichten".
    Und genau da sehe ich ein großes Problem. (das gilt für die Hotline genauso)
    Weil einfach keine Papiere für mich als Kunde (zumindest nicht ausgehändigt) existieren auf denen belegt wird was mir per Hotline als VVL Angebot gemacht wurde. Gleiches Problem hatte ich im Shop.


    Bis jetzt ist aber alles rund gelaufen. Und der Shop, der fußläufig bei mir liegt, ist mir sowieso lieber als die Hotline.

  • Zitat

    Original geschrieben von alurnima Bis jetzt ist aber alles rund gelaufen. Und der Shop, der fußläufig bei mir liegt, ist mir sowieso lieber als die Hotline.

    Alles gut :-). Das mit der Einrichtung des Datensnacks geht einigen so. Wenn ich das im O2-Forum quer richtig gelesen habe kann das ein Mitarbeiter im Konzern, strange.


    Gruß Marco

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!