ZitatOriginal geschrieben von erbes
Ich denke, wenn hier keiner (vodafrank) dagegenspricht, werde ich das mal machen.
Dem widerspreche ich vom Prinzip her nicht. Ist halt die Frage, ob dein Rabatt den du aktuell hast zeitlich befristet ist oder nicht. Wenn nein, dann bleibt dieser auch für die neu eingegangene 24-monatige Mindestvertragslaufzeit bestehen.
Ein Angebot für eine VVL hast du ja schon bekommen.