ich bin auch ein Sicherheitsfanatiker und bei meinen Kündigungen hat ein "qualifiziertes Fax" - also eines mit Sendebericht in Form einer verkleinerten Seite des gesendeten - immer problemlos geklappt.
Auch wenn es vor Gericht nur ein Anscheinsbeweis ist, bei den letzten ca. 15 Kündigungen war es immer erfolgreich. Allerdings kam es nie dazu, dass Faxbestätigungen mal hin- und hergeschickt werden mussten oder gar ein Richter mal Beweise werten musste.
Völlig gerichtsfest ist ein Einschreiben nicht. Auch nicht mit Rückschein: Das Problem ist dasselbe wie beim Fax: Wer sagt denn, dass man nicht ein leeres Blatt verschickt hat ...
Als Rechtsberatung möchte ich diesen Kommentar übrigens nicht gewertet wissen, sondern nur als meine Gedanken und Erfahrungen zu dem Thema