Prinzipiell bin ich da auch skeptisch. Dennoch fand ich es schon mal vorbildlich, dass die Dame am Telefon auch auf das Widerrufsrecht hingewiesen hat.
Letztlich denke ich, dass das ganze auch juristisch als "Fernabsatzvertrag" (§ 312d BGB) abgesichert sein sollte.
Demnach haette man dann ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB.
Eigentlich muesste das dann auch bei Vertraegen mit Handy greifen.
Da ich aber kein Jurist bin, bin ich mal gespannt, was Erfahrene oder evtl. auch Betroffene dazu berichten koennen.
Gruesse,
Stet
PS: Der sich trotz der drohenden "One-Innovation" irre auf sein neues E71 (white steel) freut, das er morgen abholen kann