Der allgemeine O2 VVL Thread: Fragen zu Tarifen, Zeitpunkt etc. | Händler Fragen/Antworten zur pers. VVL im Werbethread

  • Die Kombination bleibt doch weiterhin bestehen. Also passiert nix.

    Durch die Umstellung von Free M auf Grow dürften die o2 System vermutlich schon den Kombivorteil (wenn er denn vom Free M kommt) aktualisieren. Die Frage wäre, ob aktuell für die alten DSL Tarife dann automatisch noch der alte 10€ Kombivorteil eingerichtet wird oder nur die 5€...


    Der DSL-Tarif hat einen Kombi-Rabatt von 10€ (kostet eigentlich 45€). Der Free M Boost steht jetzt zur Verlängerung an und mir wird online der O2 Grow für 19,99€ angeboten, was heißt das ich dasselbe wie vorher bekomme für 2€ weniger im Monat.

    Der Free M wird dir nicht ähnlich günstig angeboten? Bei mir ist der Free M Pro Boost mit 17,49 sogar günstiger als der Grow (19,99) als VVL Angebot (allerdings mit einem All in L Prof als Bestandstarif)

    Einmal editiert, zuletzt von kues () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von kues mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Durch die Umstellung von Free M auf Grow dürften die o2 System vermutlich schon den Kombivorteil (wenn er denn vom Free M kommt) aktualisieren. Die Frage wäre, ob aktuell für die alten DSL Tarife dann automatisch noch der alte 10€ Kombivorteil eingerichtet wird oder nur die 5€...


    Der Free M wird dir nicht ähnlich günstig angeboten? Bei mir ist der Free M Pro Boost mit 17,49 sogar günstiger als der Grow (19,99) als VVL Angebot (allerdings mit einem All in L Prof als Bestandstarif)

    Ich habe einen Free S Boost mit 30 GB als "Geber" zur Zeit für 6,49 Euro

    Ein Free M Boost wird mir mit 17,49 40 GB angeboten als "Kombi"


    Denke der Geber spielt da keine Rolle

  • Der Free M wird dir nicht ähnlich günstig angeboten? Bei mir ist der Free M Pro Boost mit 17,49 sogar günstiger als der Grow (19,99) als VVL Angebot (allerdings mit einem All in L Prof als Bestandstarif)

    Der Free M Boost wird mir online für 22,49€ angeboten. Daher ist der Grow die bessere Option, weil da habe ich dann in der zweiten Hälfte der Laufzeit 50GB zur Verfügung.

    iPhone 15 Pro im o2 Netz

  • Wenn er einen DSL hat mit 10€ KV, dann ist der Geber irrelevant. Es muss nur ein Gebertarif sein. Also z.B. keinen Blue Basic, da kein Geber. Bei früheren DSL KV‘s war der Handytarif relevant, alles ab All in L bzw später Free L hat bei DSL 10€ KV bekommen. Alles darunter gab nur 5€. Da er aber einen free M

    Boost hat und dennoch 10€ KV, ist es diese DSL Tarifgeneration nicht, sonst wären es nur 5€ Rabatt. Und der Handytarif als Haupttarif fällt ja nicht weg, was den KV deaktivieren lassen würde.

  • Gedanken zum Thema VVLs, durchgeführt von Shops: meinem Verständnis nach will o2 die online Verlängerungen möglichst nur noch in Eigenregie machen. Shops dürfen/sollen Verlängerungen zwar auch durchführen, aber es handelt sich dann nach meinem Verständnis eigentlich um Offline-Vorgänge. Zumindest offiziell müsste es doch o2 gegenüber als Offline Vorgang deklariert sein, sonst macht diese Firmenpolitik keinen Sinn. Rechtliche Auswirkungen hat das Ganze dann beim Widerrufsrecht, da es sich nicht mehr um einen Fernabsatz handelt. Etliche TT-User haben sich hier doch schon darüber ausgelassen, dass Verlängerungen anders als vorher verabredet umgesetzt wurden und die daraufhin widerrufen haben, um den vorherigen Stand wieder herzustellen. Genau das stelle ich mir bei einer Verlängerung via Shop als Hindernis vor. Was nützt es mir, wenn ich einem Shop gegenüber zwar ein Widerrufsrecht habe, weil ich den Shop nur per Telefon und/oder Email mit der VVL beauftragt habe, der Shop den Widerruf aber gar nicht umsetzen kann, weil das Widerrufsrecht o2 gegenüber nicht gilt, da eben offiziell eine Offline-VVL?

    Sollte sich - was ich in Ermangelung eigener Erfahrungen aber nicht weiß - der Shop gegenüber dem Kunden absichern, in dem zB etwas zu unterschreiben ist, und mithin das Fernabsatzrecht ausgehebelt wird, dürfte hinsichtlich Widerruf ohnehin nichts möglich sein.

  • Auch der Shop haftet für die korrekte Umsetzung der Zusagen, der Vertrag über die Verlängerung kommt sonst mangels übereinstimmenden Willens beider Parteien überhaupt nicht zu Stande.

  • Auch der Shop haftet für die korrekte Umsetzung der Zusagen, der Vertrag über die Verlängerung kommt sonst mangels übereinstimmenden Willens beider Parteien überhaupt nicht zu Stande.

    Das ist zwar durchaus richtig, allerdings nur in der blanken Theorie. In der Praxis müsste es jedoch erst einmal bewiesen/belegt werden, dass eine nicht korrekte Umsetzung vorliegt. Bei bestehendem Widerrufsrecht läge diese Bewertung der Sachlage einzig und allein beim Verbraucher und er könnte entsprechend reagieren.

  • Der Shop muss doch neuerdings eine Zusammenfassung der relevanten Punkte beifügen. Dass es nicht konform umgesetzt wird ist doch spätestens bei der folgenden Rechnung offensichtlich?

  • Der Shop muss doch neuerdings eine Zusammenfassung der relevanten Punkte beifügen. Dass es nicht konform umgesetzt wird ist doch spätestens bei der folgenden Rechnung offensichtlich?

    dann ist es schon zu spät

    Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen!
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