Der allgemeine O2 VVL Thread: Fragen zu Tarifen, Zeitpunkt etc. | Händler Fragen/Antworten zur pers. VVL im Werbethread

  • Zitat

    Original geschrieben von MVR


    Die "Vertragsverlängerung" ist ein Neuvertrag und der darf nur max. 24 Monate Mindestvertragslaufzeit haben


    Das ist soweit korrekt. Der läuft ja auch nicht mehr als 24 Monate. Nur gibt es da noch den alten Vertrag wo der Inhaber diesen für 24 Monate verpflichtend abgeschlossen hat. Das ist eine Verpflichtender Vertrag der von beiden Seiten ERFÜLLT WERDEN MUSS. Die 24 Monate des NEUEN VERTRAGES beginnen NACH Beendiung des ALTEN VERTRAGES.


    Wenn ein Anbieter die Restlaufzeit des alten Vertrages erlässt ist es KULANZ, er muss es nicht.


    Zitat


    dann berechtigt sie das ebenfalls nicht den Neuvertrag um die alte Vertragslaufzeit zu verlängern,


    Das tuen sie ja gar nicht. Der neue Vertrag beginnt erst mit ABLAUF des alten Vertrages.


    Zitat


    Ich zitiere einen Rechtsanwalt:
    Quelle: http://www.frag-einen-anwalt.d…er-36-Monate--f98639.html


    Schön was du da zitierst, nur leider hat es GAR NICHTS mit einer NORMALEN Vertragsverlängerung eines Handyvertrages zu tun.

  • Habe derzeit den All-In-L Tarif, dieser ist mir gestern aber nur ohne Datensnack (angeblich nicht mehr möglich) oder Wechsel auf den XL zur Verlängerung angeboten worden. Gibt es hier Neuerungen im August? Mein Vertrag läuft noch bis Mitte September

    Gruß,
    ThunderDragon


    "The Sun" is read by people who don't care who runs the country as long as the naked girl at page three is attractive
    :)

  • Zitat

    Wenn ein anbieter die Restlaufzeit des alten Vertrages erlässt ist es KULANZ, ermuss es nicht.

    Das tuen sie ja gar nicht. Der neue Vertrag beginnt erst mit ABLAUF des alten Vertrages.


    Schön was du da zitierst, nur leider hat es GAR NICHTS mit einer NORMALEN Vertragsverlängerung eines Handyvertrages zu tun.


    Du verstehst es offenbar nicht, daher hat eine Diskussion keinen Sinn.

  • Nein, du willst nicht Verstehen.
    Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag.


    Du schliesst einen Vertrag ab. Laufzeit 01.01.2017 und dieser endet am 31.12.2018.
    24 Monate Laufzeit.


    Du macht eine Vertragsverlängerung am 01.09.2018, also 3 Monate vor ablauf.
    Der neue Vertrag hat ebenfalls eine Laufzeit von 24 Monaten.
    Diese beginnt mit dem 01.01.2019 und endet am 31.12.2020, da der alte Vertrag noch bis zum 31.12.2018 läuft.


    Wie du richtig festgestellt hast ist die Vertragsverlängerung ein neuer Vertrag. Aber der alte Vertrag läuft noch.
    Also beginnt die Laufzeit nach dem ende des ersten Vertrages. Der alte Vertrag hat sich ja dadurch nicht verlängert. Wichtig ist der Beginn und das Ende der jeweiligen Verträge.


    Viele Anbieter erlassen die Restlaufzeit aus Kulanz, sodas die Laufzeit des neuen Vertrages schon sofort beginnt. Sie sind nicht dazu verpflichtet da du dich Vertraglich verpflichtet hast den ersten Vertrag zu erfüllen.


    Ich hoffe ich habe mich jetzt verständlich ausedrückt.
    Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf ERLASSEN DER RESTLAUFZEIT nur weil man einen Vertrag um weitere X-Monate verlängern möchte.


  • Deine Argumentation ist zwar logisch, aber trotzdem falsch. Die entsprechende BGB-Vorschrift (§ 309 Nr. 9 BGB) soll verhindern, dass jemand länger als zwei Jahre an einen Vertrag gebunden ist. Der BGH sagt dazu völlig richtig, dass ein Vertrag nicht erst ab dem Zeitpunkt einer ggf. späteren Leistungserbringung bindet, sondern bereits mit seinem Abschluss.


    Es ist also gerade nicht zulässig, wenn durch AGB bestimmt wird, dass ein Vertrag später als 24 Monate nach seinem Abschluss ausläuft. Und genau dies ist der Fall, wenn man einen laufenden Vertrag um 24 Monate verlängert und diese Laufzeit an die aktuelle Laufzeit angehängt wird.


    Besonders klar wird das, wenn man deine Argumentation auf die Spitze treibt und zulassen würde, den Vertrag einen Tag nach Abschluss des ersten Vertrags wiederum um 24 Monate zu verlängern. Dann hätte der Kunde durch zwei Vertragsabschlüsse eine Laufzeit von 48 Monaten vor sich.


    Übrigens: Dies bedeutet, dass nicht nur die übliche Praxis der Vertragsverlängerung um 24 Monate mit dran gehängter Laufzeit unzulässig ist, sondern auch die Praxis/Vertragsbestimmungen, dass die erstmalige Laufzeit von 24 Monaten mit der Leistungserbringung beginnt. Ein Vertrag, bei dem ein Beginn der Leistungserbringung in einem Monat vereinbart wird, darf dann nur noch 23 Monate laufen.


    Es hat halt noch niemand bis zum BGH dagegen geklagt.

  • Faktisch hängt o2 nun einmal die Laufzeit an das Ende des verlängerten Vertrages an.
    Falls das rechtlich unzulässig sein sollte, kann ich wegen eines Handyvertrages vor Gericht ziehen.
    Super. Ansonsten wird es keine Möglichkeit geben, da o2 noch jedesmal an seiner eigenen Rechtsauffassung festgehalten hat. Egal wie offenkundig falsch sie war (Euroumstellung). Was soll die Diskussion hier also bringen? :confused:
    Wenn die Auffassung (die jedes TK-Anbieters, oder?) falsch wäre, würde das ja bedeuten, dass mit jeder Verlängerung Vertragsbeginn und -ende neu gesetzt werden. Ich kann ja einen Vertrag nur während dessen Laufzeit verlängern, wie lange im voraus ändert ja am Prinzip nix.
    So ganz will ich daran nicht glauben...

    „Nichts können ist noch lange keine neue Richtung!“ – Arnold Böcklin

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux Der BGH sagt dazu völlig richtig, dass ein Vertrag nicht erst ab dem Zeitpunkt einer ggf. späteren Leistungserbringung bindet, sondern bereits mit seinem Abschluss.
    [...]
    Übrigens: Dies bedeutet, dass nicht nur die übliche Praxis der Vertragsverlängerung um 24 Monate mit dran gehängter Laufzeit unzulässig ist, sondern auch die Praxis/Vertragsbestimmungen, dass die erstmalige Laufzeit von 24 Monaten mit der Leistungserbringung beginnt. Ein Vertrag, bei dem ein Beginn der Leistungserbringung in einem Monat vereinbart wird, darf dann nur noch 23 Monate laufen.


    Es hat halt noch niemand bis zum BGH dagegen geklagt.


    Wieso hat sich der BGH dann dazu geäußert, wenn noch niemand geklagt hat? Oder worin besteht der Unterschied zwischen der obigen Aussage des BGH (Quelle?) und der Konstellation, gegen die "noch niemand bis zum BGH geklagt" hat?

  • Zitat

    Original geschrieben von jockelomat
    Faktisch hängt o2 nun einmal die Laufzeit an das Ende des verlängerten Vertrages an.
    Falls das rechtlich unzulässig sein sollte, kann ich wegen eines Handyvertrages vor Gericht ziehen.
    Super. Ansonsten wird es keine Möglichkeit geben, da o2 noch jedesmal an seiner eigenen Rechtsauffassung festgehalten hat. Egal wie offenkundig falsch sie war (Euroumstellung). Was soll die Diskussion hier also bringen? :confused:
    Wenn die Auffassung (die jedes TK-Anbieters, oder?) falsch wäre, würde das ja bedeuten, dass mit jeder Verlängerung Vertragsbeginn und -ende neu gesetzt werden. Ich kann ja einen Vertrag nur während dessen Laufzeit verlängern, wie lange im voraus ändert ja am Prinzip nix.
    So ganz will ich daran nicht glauben...


    Die Laufzeit wird doch nicht mehr hinten dran gehängt.
    In letzter Zeit hies es hier doch immer die 24 Monate würden bei der VVL neu gestartet.

    Xiaomi Mi 9 Dual-Sim, Freenet FUNK & Roaming Cards, Unitymedia 2Play 400/40

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!