ZitatOriginal geschrieben von julian_996
Das ist Geltendes Recht und dazu gab es vor kurzem wohl auch ein Gerichtsurteil (leider hab ich dazu keine Quelle). Nach § 309 Nr. 9 BGB darf man den Kunden maximal 24 Monate binden und das ist mit den 24 Monaten Verlängerung + X Monaten Restlaufzeit natürlich nicht gegeben.
/ Edit
soweit mein laienhaftes Juraverständnis
Ja...schön wäre es. Habe davon auch noch gar nichts gehört. Vielleicht ändert sich das aber wirklich bald.
Dass die Verträge gesetzlich auf 24 Monate beschränkt sind ist ja wohl schon länger so(?).
Aber es sind vermutlich zwei verschiedene Dinge einmal ein "neuer Tarif der aus Kulanz schon früher aktiviert wird"
dann eben der neue Vertrag nach dem alten Vertrag. Eigentlich ist der Fehler von O2 einfach, dass Sie nicht die Rabatte länger als 24 Monate einbuchen können oder nicht wollen (dann also neuer Tarif/Rabatte im Altvertrag und gleicher Tarif/Rabatt für den neuen Vertrag für die volle Laufzeit).
Das Problem hatten ja auch haufenweise Tarifhaus Kunden am Anfang...weil dort die Rabatte auch zeitlich begrenzt waren obwohl Tarifhaus den Tarif ohne Begrenzung verkauft hat. Mal abwarten... :cool: