ZitatOriginal geschrieben von Merlin
Wenn du das im Widerruf nicht explizit reinschreibst, dann nicht. Du widerrufst ja nur die VVL, die Kündigung bleibt weiterhin zurückgezogen. Man könnte zwar von einem Zusammenhang ausgehen, aber das müsste dann vermutlich ein Richter entscheiden, wenn sich O2 quer stellt.
Ist deine Kündigungsfrist schon abgelaufen?
Ja, der Vertrag wäre am 23.01.2014 ausgelaufen. Oh man, das regt mich jetzt bisi auf.