Hallo,
habe bei einem gewissen Internetshop (steht glaub ich hier auf der Blacklist) ein Handy bestellt, die Bestellung allerdings eine Woche vor der Lieferung per E-Mail storniert.
Das Gerät wurde trotzdem geliefert und ich habe die Annahme verweigert.
Jetzt will dieser Internetshop eine Entschädigung von 51 € haben.
An alle Rechtsanwälte und Jura Studenten hier:
Ist diese Forderung zulässig?
Weil 51 € halte ich für ziemlich viel. Den Versand hätt ich ja noch erstattet...