Eine Frage an die Juristen unter Euch:
wenn jemand eine Ware geschickt bekommt, die er nicht bestellt hat, wie lange muss er diese aufbewahren, bis sie in sein Eigentum übergeht (er die Ware also entweder behalten, wegwerfen oder weiterveräußern kann)? Gelten hier die normalen Verjährunsfristen von zwei Jahren (Kaufleute gegen Privatpersonen) oder gibt es andere Fristen?
Danke,
CU, Cheesy